Wer darf Installationen & Co. durchführen - Rechtliche Grundlage?

Diskutiere Wer darf Installationen & Co. durchführen - Rechtliche Grundlage? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo, da ich aktuell wieder vermehrt Facebook Diskussionen erlebe in denen Herdanschlüsse angefragt und angeboten werden und hier immer wieder...

  1. #1 homer092, 17.04.2019
    homer092

    homer092 Spannungsgeprüft

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    Hallo,

    da ich aktuell wieder vermehrt Facebook Diskussionen erlebe in denen Herdanschlüsse angefragt und angeboten werden und hier immer wieder die zwei Seiten kommen: Das darf nur ein Fachmann und dann wieder das ist nur ein Gerücht, interessiere ich mich gerade für die tatsächliche Rechtslage.

    Also vorab denke ich mla ein Herdanschluss oder eine Lampe anschließen macht aus rechtlicher Sicht keinen Unterschied? Ich würde das mal als Installation zusammenfassen.

    Ich habe mal gelernt, diese Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften erledigt werden und Arbeiten dieser Art sind nur von konzessionierten Betrieben zulässig. Also dass ich streng genommen nicht mal meine Lampe Zuhause selbst anschließen dürfte ohne einen Fachbetrieb.

    Wie ist denn da die rechtliche Lage? Auf einigen Seiten (vorallem zum Thema Küchen) Finde ich den Hinweis, dass diese Regelung nur für Gastronomie, Gewerbe usw. zählt und man in seinen eigenen 4 Wänden machen kann was man will auch den Herd selbst anschließen. Ich denke dafür wird es kein Gesetz geben, aber die Versicherung könnte Probleme machen wenn es kein Fachmann war?

    Wie ist es für andere. z.B. ich frage einen Bekannten der Elektriker ist ob er mir den Herd anschließt. Ist das erlaubt? Und wie sieht es da versicherungstechnisch aus wenn etwas passiert.

    Würde mich freuen wenn hier jemand Klarheit schaffen könnte in dieses bisher sehr schwammige Thema.


    Vielen Dank !!!!
     
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  3. #2 Elektro, 17.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 17.04.2019
    Elektro

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    Hallo Homer,
    https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html
    Wenn du jedoch im Netz nach "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten" suchst, finden sich jede menge Kursangebote.
    Da kann dann der Küchenbauer den Herd anschließen. Sowie der Heizungsbauer die Pumpe ...

    Wie das zusammen passt?

    Selbst wenn es für einige Fälle ausnahmen gibt, hast du schon mal einen Küchenbauer mit VDE Messgerät gesehen? Ja, auch die E-Fachkraft verwendet meistens nur den Duspol.
    Für mich scheitert es in der Regel an nicht vorhanden Prüfgerät. Kostet ca.700 Euro aufwärts.
     
    Dark-Jedi und elo22 gefällt das.
  4. bigdie

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    Lampe oder Herd anschließen würde ich mal nicht als Installation bezeichnen. Sondern eher tausch eines Betriebsmittels
     
  5. #4 Strippe-HH, 17.04.2019
    Strippe-HH

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    Ein Laie darf es schon mal gar nicht, eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten schon eher.
    Ich lese es ja oft aus diversen Beiträgen heraus, dass es Leute gibt die trotz ihrer fachlichen Unkenntnis an elektrischen Anlagen beigehen was verheerende folgen haben kann.
    Genau so, wenn ich als Laie in Sanitärsachen an Wasserleitungen herumbasteln würde und verursache da einen Wasserschaden, auch da würde die Hausratversicherung und auch die Haftpflicht die Zahlung verweigern wenn dadurch noch andere Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen werden.
    Und bei Elektrosachen wäre das auch nicht anders.
     
  6. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Ich hab als Laie mein Wasser und Abwasser gelegt, Fenster eingebaut, Trockenbau gemacht, Dachfenster eingebaut, verputzt, Fliesen gelegt, Heizung eingebaut, Solarthermie installiert usw. usw. Und bei mir gab es nirgends ein Leck, es ist nirgends eine Fliese gerissen, es regnet nicht herein, auch der Rigips hat nirgends einen Riss. Schau dir mal einen Altbau an, der vor 3-10 Jahren von Fachleuten saniert wurde, du findest da mit ziemlicher Sicherheit Mängel, wenn du mal genau hin schaust. Das Dach hab ich von einer Firma decken lassen. und hab den Fachleuten dann jeden Nachmittag erklärt, was sie nochmal neu machen müssen, weil es Pfusch war. Irgendwann hat die Firma mal einen Polen geschickt, und das war der Einzige, der Ahnung von seinem Job hatte. Soviel zu Fachleuten.
     
  7. #6 Kaffeeruler, 17.04.2019
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    Abgesehen davon das es um ein völlig anderes Thema geht, nämlich was man darf und nicht was man kann oder auch nicht

    funktioniert auch nur bei 1:1 AT und selbst dann oft nicht wie die Fragen "wie schließe ich meine Lampe oder Herd an " in den Foren immer wieder beweist was teilweise wunderbar mit Bildern untermalt wird

    Mfg Dierk
     
  8. bigdie

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    Da sieht man wieder, das der Osten da weiter war.:D In der DDR gab es Deckenleuchten nur SK II. Und alles ohne Schutzleiter durften auch Laien anschließen. Da kann man zwar auch Fehler machen, aber zumindest kann man nichts unter Spannung setzen. Übrigens da war man auch konsequent. Als Nichtfachmann konntest du auch keine Schukosteckdose oder Schukostecker irgendwo kaufen.
     
  9. #8 Kaffeeruler, 18.04.2019
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    Du driftest wieder ab ;)

    Mfg Dierk
     
  10. bigdie

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    Ja, da war alles sooo einfach und man brauchte keine Juristen:D
     
  11. #10 Strippe-HH, 18.04.2019
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    Rein theoretisch darf ich als Rentner auch keine Elektroarbeiten mehr ausführen, machen tue ich es aber trotzdem noch ab und an. Aber nur Kleinkram.
    Und wie oft liest man es in den Kleinanzeigen von Wochenblättern wie: Rentner macht Elektroarbeiten und....
     
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