Wer darf Installationen & Co. durchführen - Rechtliche Grundlage?

Diskutiere Wer darf Installationen & Co. durchführen - Rechtliche Grundlage? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Ich bin im BUH -Verein verwurzelt. Da geht es um die Diskriminierung deutscher Handwerker. Um für Kunden arbeiten zu Dürfen, braucht es eines...

  1. gert

    gert Freiluftschalter

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    Ich bin im BUH -Verein verwurzelt. Da geht es um die Diskriminierung deutscher Handwerker.

    Um für Kunden arbeiten zu Dürfen, braucht es eines Eintrags in dem Monteurverzeichnis irgendeines Versorgungs- Unternemens.

    Wenn Du da bereits eingetragen bist, keine Sorge.

    Gruß Gert
     
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  3. gert

    gert Freiluftschalter

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    Nochmal als Beispiel:

    Ich kaufe ein Auto. Und richte das.
    Das hergerichtete Auto darf ich verkaufen.

    Das von Dir verunfallte Auto darf ich aber nicht für Dich reparieren.

    Gruß Gert
     
  4. #13 Strippe-HH, 18.04.2019
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    @ gert
    Ach das brauche ich nicht.
    Ich mache ja noch kaum was höchstens mal Kleinkram hier in der Wohnanlage und mal was für die Familie oder Verwandtschaft.
    Selten mal was für andere wie Kollegen oder Empfehlungen.
    Letztens hatte ich eine Empfehlung gehabt da hatte ich einen Schaltfehler beseitigt und einen verschmorten Leiter in der UV neu angeschlossen. So etwas habe ich gerade 1x in einem Jahr wenn es hoch kommt.
    Nee du ich bin jetzt lieber Rentner und kümmere mich um meinem Hund.
     
  5. gert

    gert Freiluftschalter

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    Für die rechtliche Betrachtung ist das alles nicht relevant.

    Rein rechtlich: Zulassung beim EVU.

    Mit einer solchen Zulassung ist auch der § 5 HWO obsolet.

    Gruß Gert
     
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