Wie die manuelle Bedienung eines FI verhindern ?

Diskutiere Wie die manuelle Bedienung eines FI verhindern ? im Materialauswahl Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Ich habe wohl ein etwas exotisches Problem, aber vielleicht habt Ihr eine passende Lösung dafür. Also, wir sind gerade und schon seit längerem am...

  1. #1 august72, 13.02.2010
    august72

    august72 Leitungssucher

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    Ich habe wohl ein etwas exotisches Problem, aber vielleicht habt Ihr eine passende Lösung dafür. Also, wir sind gerade und schon seit längerem am Renovieren. Die Wohnung soll später möbliert vermietet werden. Meist an Wochenend-Heimfahrern, die eben die Elektroheizung im Winter nur auf Frostschutz betreiben. Meistens jedenfalls, was ja auch ihr gutes Recht ist.

    Allerdings befindet sich der Sicherungskasten in der Wohnung (aus baulichen Gründen sind es sogar zwei, einer mit den Zwischenzählern und den FIs und einer mit den Sicherungen und was sonst noch so dazu gehört). Soll heißen, nichts würde den Mieter daran hindern, im tiefsten Winter über's Wochenende den FI auszuschalten und somit die Frostschutzfunktion der Heizung lahmzulegen.

    Ich bin jetzt auf der Suche nach einer Möglichkeit, den FI für die Heizungen irgendwie gegen manuelles Ausschalten zu sichern. Soll heißen, idealerweise eine Art von transparenter Kunststoffabdeckung (gibt es ja z.B. für Sicherungen, die man dann plombieren kann).

    Der FI ist ein Standardtyp von ABB (3 Phasen + N), die genaue Produktbezeichnung habe ich jetzt nicht zur Hand, kann ich aber nachliefern, falls gewünscht. Der UP-Sicherungskasten ist zweireihig (untere Reihe Zähler und Zeitschaltuhr, obere Reihe FIs) und stammt von der Firma Geyer.

    Den Kasten abschließbar zu machen, wäre zwar auch eine Möglichkeit. Allerdings befindet sich ja dort auch noch der "allgemeine" FI und die Zähler. Und da soll man auch als Mieter durchaus mal ran können. Alternativ könnte ich mir auch eine technisch anspruchsvollere Lösung vorstellen (z.B. eine Art Signalgeber, der eine der Phasen am Ausgang des FIs überwacht und bei Fehlen ebendieser einen Alarmton ausgibt), würde es aber gerne so einfach wie möglich halten.

    Ich würde mich freuen, wenn Ihr die ein oder andere Idee hättet.
     
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  3. #2 kabelmafia, 13.02.2010
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Wie die manuelle Bedienung eines FI verhindern ?

    Moin,

    ABB bietet als Zubehör den "SA 1":
    http://www05.abb.com/global/scot/sc...675a12abe4c1257051004b2c63/$File/SK108B91.jpg
    Das Ding läßt es zu, ABB Fi´s und Sicherungen sowohl in EIN ausl auch in AUS-Stellung zu sperren. Die Schutzfunktion wird dadurch nicht beeinträchtigt.
    Zu beziehen am einfachsten über den Elektrogroßhandel oder im Internethandel ab 2,20 € inkl. Mini-Vorhängeschloss
     
  4. #3 august72, 13.02.2010
    august72

    august72 Leitungssucher

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    AW: Wie die manuelle Bedienung eines FI verhindern ?

    Vielen Dank, genau so was habe ich gesucht. Da werde ich am Montag mal den Großhändler mit einer Kleinbestellung nerven ;-)

    Weißt Du, ob man da auch anstelle des Schlosses einen Plombendraht durchziehen kann ?
     
  5. #4 august72, 13.02.2010
    august72

    august72 Leitungssucher

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    AW: Wie die manuelle Bedienung eines FI verhindern ?

    Noch eine Frage: Brauche ich den "SA 1" oder den "SA 1E" ? Es müsste der letztgenannte für 6mm sein, bin mir aber nicht sicher, worauf sich diese Angabe bezieht.
     
  6. #5 Kaffeeruler, 13.02.2010
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
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  7. #6 august72, 14.02.2010
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    AW: Wie die manuelle Bedienung eines FI verhindern ?

    Vielen Dank, das hatte ich gestern glatt überlesen...
     
  8. #7 Fränky, 15.02.2010
    Fränky

    Fränky Hülsenpresser

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    AW: Wie die manuelle Bedienung eines FI verhindern ?

    Aber...

    1. Gehe ich Recht in der Annahme das der FI trotzdem den Strom wegschaltet wenn die Testtaste gedrückt wird?

    Der Mieter kann in dem Fall den FI nicht wieder einschalten und die Plombe muss eh entfernt werden.

    2. Kann der Mieter nicht auch die Sicherung ausschalten?

    3. Sollte es dem Mieter nicht selbst überlassen sein, ob er Strom verbrauchen will oder nicht? Ich würde es mir auf jeden Fall nicht vorschreiben lassen.

    Ich glaube nicht das man dem Mieter verbieten darf den strom abzustellen.
    Ich finde es frech vom Vermieter...
     
  9. #8 servicetechniker, 16.02.2010
    servicetechniker

    servicetechniker Spannungstauglich

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    AW: Wie die manuelle Bedienung eines FI verhindern ?

    mit deinen einwendungen hast du zwar recht Fränky jedoch ist der Mieter auch verpflichtet dafür zu sorgen das die heizungsrohre nicht einfriehren, dazu muss die Heizung laufen. Viele wissen nicht das die dafür Strom braucht. Ich würde prüfen ob es nicht möglich ist die Heizung über einen Extra Fi anzuschließen und den kennzeichnen.
     
  10. ego

    ego Freiluftschalter

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    AW: Wie die manuelle Bedienung eines FI verhindern ?

    So wie ich es verstanden habe, läuft die Heizung über einen extra FI, und nur dieser soll gesperrt werden.

    Der einwand mit der Testtaste ist natürlich sehr gut, also wird doch die Klarsichhaube helfen müssen. Diese kann man ja dann beschriften, das hier nicht geschaltet werden darf.

    Wenn du die Klarsichhaube selber angefertigst (aus Plexiglas, kann man auch kleben), dann aber nur mit Kunstoffschrauben auf der Abdeckung befestigen, um die Schutzisolierung nicht aufzuheben!
     
  11. #10 august72, 16.02.2010
    august72

    august72 Leitungssucher

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    AW: Wie die manuelle Bedienung eines FI verhindern ?

    > 2. Kann der Mieter nicht auch die Sicherung ausschalten?

    Guter Einwand. Da bin ich kurz vor meinem Gang zum Händler auch drauf gekommen ;-) Deshalb kommen dort auch die Schaltsperren dran.

    > 3. Sollte es dem Mieter nicht selbst überlassen sein, ob er Strom verbrauchen will oder
    > nicht? Ich würde es mir auf jeden Fall nicht vorschreiben lassen.

    Nicht, wenn Du als Vermieter mit eingefrorenen Rohrleitungen dastehen möchtest (wie uns letzten Winter passiert ist, als die Wohnung noch im Rohbau war). Da hatten wir gerade noch einmal Glück.

    > Ich glaube nicht das man dem Mieter verbieten darf den strom abzustellen.
    > Ich finde es frech vom Vermieter...

    Um mich mal nicht als Miethai dastehen zu lassen, eine kurze Erklärung: Wir vermieten nicht dauerhaft eine leere Wohnung, sondern eine vollständig ausgestattete und möblierte kurzzeitig an Wochenendheimfahrer (1/2 bis 1 Jahr, das längste Mietverhältnis besteht jetzt von Mitte 2007 bis heute).

    Da müssen wir einfach andere Bedingungen zur Diskussion stellen. Beispielsweise darf der Mieter die Schlösser nicht austauschen, was ja bei einem Standard-Mietverhältnis absolut legitim wäre. Auch hat der Mieter eine komplette Endreinigung zu zahlen. Wir machen auch die Stromabrechnung (man stelle sich vor, jeder Mieter wechselt den Stromversorger - was gäbe das für ein Chaos). Und da sind dann noch diverse andere Dinge, die wir alle im Mietvertrag stehen haben - hat eben mehr den Charakter einer Langzeit-Ferienwohnung.

    Außerdem bedenke, daß Du auch als Mieter gewisse Pflichten zu erfüllen hast. Und bei einer Zentralheizung kannst Du den Frostschutz ebenfalls nicht verhindern. Es sei denn, man schließt das Zulaufventil in der Heizung. Aber das wäre ja Vorsatz. An dieser Stelle muß man es mit der Kontrolle aber gut sein lassen. Theoretisch könnte der Mieter nämlich einfach einen Kurzschluß an einer der Heizungsanschlußdosen verursachen, damit der FI auslöst (deshalb mein erster Gedanke, das Ganze mit einer Art akustischem Signalgeber zu realisieren) oder - absolut unauffällig - das Thermostat herausnehmen. Aber ein gewisses Vertrauen muß zwischen Mieter und Vermieter schon vorhanden sein (sonst vermiete ich nicht, schon gar nicht eine voll ausgestattete Wohnung).

    Bei der DG-Wohnung befindet sich die Verteilung im Hausflur, da kann jeder dran und die kann auch immer kontrolliert werden. Aber bei der jetzt in Angriff genommenen EG-Wohnung wäre die Verteilung im Hausflur recht unschön gewesen. Zumal wir in unserer anfänglichen Euphorie und dem Bestreben, überhaupt mal was an diesem Haus fertig zu bekommen, dummerweise da schon gestrichen und tapeziert hatten - natürlich, ohne sich vorher Gedanken darüber zu machen, daß man dort unter Umständen die Elektro-Verteilung unterbringen könnte.

    > Der Mieter kann in dem Fall den FI nicht wieder einschalten und die Plombe muss eh
    > entfernt werden.

    Naja, wir wohnen ein Grundstück weiter. Der Aufwand hielte sich also in Grenzen :-)

    @ego:

    > Wenn du die Klarsichhaube selber angefertigst (aus Plexiglas, kann man auch kleben),
    > dann aber nur mit Kunstoffschrauben auf der Abdeckung befestigen, um die
    > Schutzisolierung nicht aufzuheben!

    An die Test-Taste hatte ich natürlich nicht gedacht... ich frage mich, ob es diese Klarsichthauben auch im Katalog gibt ? Ich habe jetzt mal ein bißchen gesucht, aber nichts gefunden.

    Meine Güte, habe ich jetzt viel geschrieben...

    > So wie ich es verstanden habe, läuft die Heizung über einen extra FI, und nur dieser soll gesperrt werden.

    Ja, genau. Wenn der Mieter im Dunkeln sitzen will, hat er also noch immer alle Möglichkeiten, auf diverse Knöpfchen zu drücken ;-)
     
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