Windsensor, Markisen, lose Kabel auf dem Flachdach

Diskutiere Windsensor, Markisen, lose Kabel auf dem Flachdach im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Liebes Forum, ich habe heute unser begrüntes Flachdach gepflegt und bin dabei über ein im Gras verborgenes Kabel gestolpert. Und da habe ich mich...

  1. #1 Ignatio, 29.05.2025
    Ignatio

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    Liebes Forum,

    ich habe heute unser begrüntes Flachdach gepflegt und bin dabei über ein im Gras verborgenes Kabel gestolpert. Und da habe ich mich gefragt: Sind lose auf dem Dach liegende Kabel in Hinblick auf Blitzschutz eigentlich zulässig und muss ich mir Sorgen bei Gewitter machen…

    Folgende Ausgangslage:

    Flachdach (begrünt, keine Blitzschutzanlage, keine Dachterasse, keine Personennutzung).Auf dem Dach befinden sich folgende elektrische Anlagen:
    • Mehrere motorisierte Markisen (über Oberlichtern) mit Metallgestellen ohne offensichtlich vorgesehenen Erdungsanschluss.
    • 1 Windsensor (230V, Plastikgehäuse) montiert am Gestell einer der Markisen. Der macht Windalarm / Regenalarm über Funk
    • Dazugehöriger 230V Regensensor, verkabelt mit oben genanntem Windsensor, montiert am Fuße eines ca. 60 cm hoher Holzmasts, der standfest verschraubt ist mit beschwertem Holzkreuz.
    • 1 Windsensor (230V, Plastikgehäuse) Windalarm über Kabel ins Gebäude (siehe unten). Montiert ganz oben an genanntem Holzmast.
    Die beiden Windsensoren sind die höchsten Punkte auf dem Dach (60cm über Dach, 10cm höher als höchster Punkt der Markisen).

    Die Dachhaut durchstoßen folgende Zuleitungen nach innen:
    • Stromkabel mit 5x1.5mm^2 Adern: Versorgung der funkgesteuerten Markisenmotoren (N, PE, L), Windsensoren (N, L). Windalarm. Eine Ader ungenutzt. Benutzte Adern sind im Innenbereich offenbar an den Stromkreis der weiteren Außenmarkisen angeschlossen. Insgesamt sicher 25m Kabel, die da so an diverse Stellen auf dem Dach gehen.
    • 2x dicke PV-Versorgungsleitungen (zur möglichen Nachrüstung einer PV-Anlage / derzeit keine PV-Anlage vorhanden). Ein Ende liegt jeweils lose auf dem Dach, das andere Ende baumelt jeweils lose im Keller neben dem Sicherungskasten.
    • 4x Koaxialkabel (zur möglichen Nachrüstung einer Satellitenschüssel / derzeit keine Schüssel vorhanden). Enden liegen jeweils wieder lose auf dem Dach / hängen lose im Keller.
    • 1x Erdungsleitung (6mm^2). Liegt lose auf Dach, endet lose im Keller (soweit ich das nachvollziehen kann).
    Koaxkabel und Erdungsleitung gehen durch das gleiche Leerrohr, die anderen drei Kabel sind jeweils separat im Inneren verlegt.

    Das Haus (Baujahr 2005) verfügt über einen Fundamenterder mit Haupterdungsschiene im Keller. Im Sicherungskasten wurde vor ca. zwei Jahren ein kombinierter Typ1+2 Überspannungsschutz nachgerüstet, ansonsten entspricht die Elektrik anscheinend dem heutigen Stand.

    Jetzt frage ich mich, ob die derzeitige Situation auf dem Dach den gesetzlichen Mindestvorschriften genügt, so dass im Falle eines Überspannungsschadens / Blitzschadens die Gebäudeversicherung / Hausratsversicherung zahlen würde.

    Bei meiner Recherche nach entsprechenden Vorschriften habe ich nur gefunden, dass PV-Anlagen & Satschüsseln / Antennen geerdet werden müssen sowie Vorschriften, die nur bei Vorhandensein einer Blitzschutzanlage zutreffen würde. Zu Windsensoren, losen Kabeln und Markisengestellen habe ich nichts gefunden. In den mir vorliegenden Handbüchern zu den Windsensoren / Markisen steht auch kein Wort zu Erdung / Blitzschutz.

    Besteht hier unmittelbarer Handlungsbedarf zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften? Gibt es eventuell darüber hinaus gehende sinnvolle und kostengünstige Maßnahmen um mögliche Gefahren und Schäden durch Überspannung / Blitzschlag zu reduzieren?

    Danke für euren Input!
     
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  3. #2 Dipol, 30.05.2025
    Zuletzt bearbeitet: 30.05.2025
    Dipol

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    Hallo und Willkommen im Forum!

    Da ist zwischen Gebäuden ohne und mit einem Blitzschutzsystem (LPS) zu unterscheiden:
    • Ohne LPS: JA, falls es im schlimmsten Fall zum VDE-gerechten Tod führt wäre das straffrei!
    • Mit LPS: NEIN, es sei denn sie befinden sich im Schutzbereich getrennter Fangeinrichtungen und halten normkonforme Trennungsabstände nach IEC 62305-3 ein!
    Im weltweiten Vergleich ist die Blitzdichte bei uns auch im Süden Deutschlands objektiv niedrig. Obwohl Unwetter zunehmen hat die Blitzdichte bei uns seit 2007 wellenförmig drastisch abgenommen. Der Trend kann sich aber auch eines Tages wieder umkehren.

    Exponierte Dachaufbauten wie insbesondere Antennen, Windsensoren, Edelstahlkamine oder PV-Anlagen sind ungewollte Fangeinrichtungen. Blitzschutztechnisch inkonsequent gibt es aber nur für Außenantennen eine normative Pflicht zu blitzstromtragfähiger Erdung mit mind. 16 mm² Cu und nach Klasse H = 100 kA zertifizierten Verbindern einschließlich genutzter HES und PAS.

    Davon ausgenommen sind früher Fensterantennen genannte Fassadenantennen, deren als einschlagsicher definierte Bereiche vor einem halben Jahrhundert in Unkenntnis des Blitzkugelverfahrens willkürlich ausgewürfelt wurden und in großen Höhen noch Sicherheit vorgaukeln, wo sie mit einem Blitzschutzsystem nicht mehr besteht.

    Lt. Aussage bei einer EnBW-Veranstaltung wird beim VDS die Forderung erwogen die Strings von PV-Anlagen ohne gefährliche Näherungen außen abzuleiten und erst auf oder unter Erdniveau ins Gebäude einzuführen, weil damit die Schäden auch ohne LPS deutlich reduziert werden können.
    Das sind alles "prima" Blitzeinleiter. Für eine Antennenerdung wäre der 6 mm² Cu formal unterdimensioniert.
    Verlegung von Koax und Erdungsleitung im gleichen Leerrohr ist nach aktueller DIN EN IEC 60728-11 (VDE 0855-1) zulässig und entspricht auch den Normforderungen für PV-Anlagen, wonach eine möglichst enge Verlegung von Strings und Funktionserdungsleitern gefordert ist. Dies soll induktive Einkopplungen von Blitzstrompotentialen aus Naheinschlägen mindern.

    Normen sind bei uns nur Anerkannte Regel der Technik und haben keinen Gesetzescharakter wie in der Ex-DDR oder in Österreich.

    Bezüglich Antennen stimmt die Recherche. Für PV-Anlagen ist aktuell eine Funktionserdung normativ aktuell ohne Herstellerforderung nur empfohlene Kür, was sich aber lt. dem Entwurf der E DIN VDE 0100-712 auch für neu erstellte Anlagen ändern kann.

    Blitzschutz sollte wirtschaftlich sein. Ohne Kenntnis der lokalen Blitzdichte, Topografie und Umbegungsbebauung ist eine Risikoanalyse nach IEC 62305-2 nicht möglich.

    Die ist erstens aufwändig und zweitens auch unter Blitzschutzfachkräften heftig umstritten.
     
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  4. #3 Ignatio, 30.05.2025
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    Vielen Dank für die ausführliche und fundierte Antwort!

    Also sind meine Bedenken aus physikalischer Sicht zwar begründet, ich handle aber aus gesetzlicher Sicht nicht grob fahrlässig wenn ich nichts am derzeitigen Stand ändern lasse.

    Gegebenenfalls kann ich mich dann norm- & gesetzeskonform im Keller vom Blitz erschlagen lassen, der aus den losen Kabelenden auf den Sicherungskasten überspringt. Dass Antennen geerdet werden müssen, sonstige mit Kabeln nach innen verbundene Aufbauten auf dem Dach, die ja damit in genau gleichem Maße Überspannungen ins Haus einführen können, aber nicht, ergibt für mich keinen Sinn.

    Rein praktisch gesehen: Würde sich das Risiko eines gefährlichen Überspannungseintrags von den Dachkabeln / Sensoren verringern wenn ich die ganzen losen Kabel im Keller an die Haupterdungsschiene anschließen lasse, sowie den Holzmast durch einen Metallmast ersetze und diesen (sowie die Markisengestelle, wenn nicht mit PE verbunden) an die vorhandene (formal zu dünne) Cu-Erdleitung anschließen lasse? Oder wäre das nur Augenwischerei?

    Unsere Gegend liegt von der Blitzeinschlagdichte im Mittelfeld in DE, unser Haus steht mitten in einer Wohnsiedlung, leichte Hanglage auf ca. halber Höhe des Hügels, die anderen Häuser sind alle ähnlich hoch (alle Fachdach entsprechend hiesigem Bebauungsplan). Insgesamt wohl eine sehr durchschnittliche Situation, Blitzschutzsysteme auf Privathäusern sehe ich hier keine.
     
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    Blitze schlagen bevorzug an Stellen hoher Feldlinien-Konzentration ein und die sind an Terrestrik-Antennen besonders stark ausgeprägt und wirken im Rahmen der Enddurchschlagstrecken als ungewollte Fangeinrichtungen. Dass ohne LPS für mitten durchs Haus führende Edelstahlschornsteine und PV-Anlagen normativ weitaus geringere Anforderungen gelten, ist auf den ersten Blick blitzschutztechnisch nicht plausibel.

    Der Staat unterstellt eben, dass Bürger mündig und Elektriker halbwegs blitzschutzkundig sind und überlässt es den Eigentümern großteils selbst den eigenen Schutzlevel festzulegen. Dass Antennenerdungen wie auch Strings nur selten außen abgeleitet werden, zeugt nicht von ausgeprägtem Blitzschutzbewusstsein und das mündet auch in Irrwege wie im Thema nebenan in nur homöopatisch wirksame Querschnittsvergrößerungen.
    Alle bisherigen Untersuchungen von Blitzschäden haben ergeben, dass Dachaufbauten üblicher Höhen die lokale Einschlaghäufigkeit - mit wie ohne Blitzschutzsystem oder geerdete oder ungeerdete Antenne - nicht erhöhen.

    Aber jede in Gebäude ein- oder ausgeführte Leitung erhöht das potentielle Schadensrisiko. Wenn St. Florian versagt macht es keinen großen Unterscheid ob Blitzströme an Näherung von einem Erdungs- oder PA-Leiter oder einem Koaxkabel oder String überspringen. Ca. 1 mm PVC stellt für Blitzströme kein nenenwertes Hindernis dar.
    Überspannungen, die aus mittelbaren Blitzfolgen und Schalthandlungen über ungeschützte Energie- oder Kommunikations-Leitungen eindringen, verursachen viel häufigere Schäden und höhere Schadenssummen als die Direkteinschläge einschließlich der Totalverluste.

    Wenn man das weiß richtet sich der Blick nicht mehr primär nach oben sondern auf ungeschützte Energie- und TK-Leitungen.
     
  6. #5 Ignatio, 31.05.2025
    Ignatio

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    Gegen Überspannung aus dem Netz sind wir nach meinem Kenntnisstand gemäß dem aktuellen Stand ausgerüstet mit zentralem Typ1+2 Überspannungsschutz (Dehn) sowie Typ3 Überspannungsschutz an diversen Endgeräten. TK gibt es nur noch Glasfaser, Kabelanschluss / Telefonkabel ist nicht mehr vorhanden.

    Dann bleibt der Kabelsalat auf dem Dach wohl so wie er ist. Kompletter Rückbau ist keine Option, da wir zumindest eine 230V Stromversorgung auf dem Dach ohnehin brauchen für die Markisenmotoren und einfache / kostengünstige Modifikationen brächten keine spürbare Verbesserung. Vielen Dank!
     
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  7. #6 Lasttrennschalter, 31.05.2025
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    Immer dran denken die Gebäudeversicherung pünktlich zu bezahlen:kopfstrei
     
  8. bigdie

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    Sagst du das auch Häuslebauern, bei denen dann evtl. in 10 Jahren der Nachwuchs unterm Dach schläft:D
    Was nennt man schon wirtschaftlich. Der Kombiableiter im Zählerschrank schützt vermutlich nichts, was teurer ist als der Ableiter selbst. Trotzdem baut den heute jeder ein. Eine Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung ist sicher für 95% der Versicherten auch nicht wirtschaftlich
     
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  9. bigdie

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    Bei Wirtschaftlichkeit sind natürlich auch die Kosten ein Kriterium.
    Wenn man neu baut, und vom Fundamenterder 2 oder 4 Anschlüsse vorsieht, dann kostet das bestimmt nicht mehr als 300€
    Mein haus war 100 Jahre alt und als die Baufirma eh außen gebuddelt hat, habe ich einen Ringerder mit eingebuddelt, der war sicher noch billiger.

    Und das Gedöns auf dem Dach habe ich machen lassen, als die Dachdecker eh das Dach gemacht haben und rundherum Gerüst stand. für das Geld das ich dafür bezahlt habe, kaufen sich andere ein Smartfon mit dem angebissenen Apfel
     
  10. Dipol

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    Nö! In diesem Thema stand doch nur Blitzschutzkosmetik an einen reduziert blittzstromtragfähigen 6 mm³ PA-Leiter zur Diskussion.

    Über auf einem betonierten (?) Flachdach als ungewollte Fangleitungen verlegte Elektrokabel schüttle ich den Kopf, obwohl das normativ ohne LPS leider zulässig ist. Aber deswegen schrillen beim mir als Blitzschutzfachkraft auch ohne eine komplexe Risikoanalyse nach IEC 62305-2 noch keine Alarmglocken.
    Das ähnelt den Kosten für Werbung, denen nachgesagt wird, dass eine H#fze nutzlos wäre aber keiner weiß welche.
    Mit Appellen zu vorausschauenden Planungen rennt man bei mir eine offene Tür ein. Gute Planung berücksichtigt aber auch, dass Dachantennen oder PV-Anlagen an Blitzschutzsysteme möglichst nicht mehr nur suboptimal direkt geerdet und keine Blitzautobahnen innen durchs Haus gelegt werden.

    Irgendwer hat vor Jahren mal vehement die Ansicht vertreten, dass es bei seiner nur suboptimal direkt an das LPS geerdeten Dachantenne besser wäre die Kabelschirme entgegen IEC 62305-3 nicht mit dem Antennenträger und nur über innen zu verlegten PA-Leiter aus 4 mm² Cu zur HES zu verbinden und potentiell zündende Lichtbögen hinzunehmen.

    Wer war das doch bloß? :hello:
     
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