Hallo!
Habe mal eine Frage. Und zwar wie das mit der Prüfung von nihtortsveränderlichen Geräten aussieht.
An einer Einrichung die zur Standorterhaltung Werkstätten für Elektroniker, für Klimatechniker, Heizungsleute, Schreiner et. betreibt sollen die Geräte geprüft werden. Normal zählen dazu nach BGV ja nur ortsveränderliche geräte oder? was ist dann mit Kopierern, Kühlschränken etc. wie und wann sind die denn zu prüfen? Diese zählen ja nicht zu den ortsveränderlichen. Aber ja auch nicht zu Installationen wie Steckdosen usw.?




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