Änderung, Erweiterung - Anlage auf aktuellen Stand bringen - Vorschrift?

Diskutiere Änderung, Erweiterung - Anlage auf aktuellen Stand bringen - Vorschrift? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo, es gibt ja in der VDE keinen Bestandsschutz. Aber es heißt ja, dass ich bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen die Anlage auf den...

  1. #1 homer092, 13.11.2022
    homer092

    homer092 Spannungsgeprüft

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    Hallo,

    es gibt ja in der VDE keinen Bestandsschutz. Aber es heißt ja, dass ich bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen die Anlage auf den aktuellen STand der Normen bringen muss. Also wenn ich z.b. Steckdosen versetze / erweitere diese einen RCD haben müssen, ich einen Zählerschrank auf den aktuellen Stand bringen muss wenn ich ihn erneuern/umbauen möchte.

    Nun ist meine Frage, in welcher Norm kann man das nachlesen? Für Zählerschränke /-plätze gibt es bei VNBs ja Möglichkeiten nachzulesen bei welher Änderung welcher Zählerplatz noch zulässig ist. Aber generell muss diese Forderung bei "wesentlichen Änderungen" ja auch irgendwo in der VDE stehen? Kann mir da jemand eine Quelle / Norm nennen?

    Ich frage, weil das immer wieder auftaucht unter Kunden genauso wie unter Kollegen. Selbst einige Kollegen sind der Meinung das ist nur eine "Masche" um mehr Aufträge zu generieren.

    Daher wäre mal eine Norm in der man diese Forderung nachlesen kann schön :-)

    Vielen Dank und einen schönen SOnntag!
     
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  3. #2 Rockylangohr, 13.11.2022
    Rockylangohr

    Rockylangohr Hülsenpresser

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    Hallo zusammen,

    allgemein kann man sagen, dass bei Änderungen sprich Erweiterung oder Erneuerung in einer elektrischen Anlage, der geänderte Teil den aktuellen DIN VDE Normen und Richtlinien entsprechen sollte.

    Die DIN VDE 0105-100 fordert, dass elektrische Anlagen den Errichtungsnormen entsprechend in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten sind. Bei Änderung der Betriebs- oder Nutzungsbedingungen müssen die bestehenden davon betroffenen Anlagenteile den jeweils gültigen Errichtungsnormen angepasst werden.

    Gründe dafür können sein:

    - eine Erweiterung der elektrischen Anlage z.B. durch Nutzung von zusätzlichen Elektrohaushaltsgroßgeräten
    - zusätzliche Funktionen in der elektrischen Anlage z.B. Telekommunikationsgeräte, Multimediageräte und/oder Computer-Netzwerke
    - Nutzungsänderungen einzelner Räume oder Bereiche
    - steigende Strombelastbarkeiten der elektrischen Leitungen oder
    - die Neuaufteilung der bestehenden Stromkreise.

    So gelesen auf einer DKE Seite..

    Letzendlich entscheidet ja die Fachkraft vor Ort, ob der bestehende Teil so bleiben kann oder
    ob hier z.B. aufgrund des Alters oder aufgefallenen Mängeln die Anlage oder auch Teilbereiche
    erneuert werden sollten..

    Wenn beispielsweise eine Elektroanlage 40 Jahre und mehr auf dem Buckel hat, kann man in der Regel davon ausgehen, dass diese ausgedient hat.
    Selbst wenn alles noch den VDE Richtlinien bzw. Normen zum Zeitpunkt der Errichtung entsprechen würde, macht es allein aufgrund des Alters keinen Sinn mehr diese Anlage weiter zu betreiben, hier macht Erneuerung bzw. Anpassung nach den neuesten Regeln und Vorschriften Sinn..


    Gruß Rockylangohr
     
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  4. ego

    ego Freiluftschalter

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    Das kommt doch ganz auf die Umstände an!

    Nur mal als Gedankenanreiz:
    Im Großraum Köln wurde gerade in den 70er/80er Jahren üblicherweise eine Wohnungsinstallation in Rohr ausgeführt.
    Da gibt es Installationen aus den 70ern z.B., da ziehe ich dir einen Ader aus den Rohren und halte dir die neben eine fabrikfrische, und du wirst mir nicht sagen können, welche nun 50a Jahre alt ist!
     
  5. #4 Rockylangohr, 13.11.2022
    Rockylangohr

    Rockylangohr Hülsenpresser

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    ..@ego ok. rein optisch gesehen sieht man da oft keinen Unterschied.

    Ich hatte mal bei Verwandten in einem Bungalow (78er Baujahr) die alte Boilerzuleitung (NYM 5 x 4 mm²) demontiert und dann mal zum Testen abgemantelt.
    Beim Abmanteln zerbröselte die äußere Mantelisolierung teilweise und auch die Aderisolierungen zeigten deutliche Materialermüdungen.
    Die Leitung war im Keller AP und auch in einer Wand zur UV verlegt, äusserlich sah man das der Leitung nicht an.

    Anderseits war ein NYM 3 x 1,5 mm² AP (Zuleitung im Heizungskeller zu der Deckenleuchte Schiffsarmatur), das ich im Zuge der Erneuerung gegen eine LED Röhrenleuchte erneuerte, noch fast tadellos.

    Es kommt wohl einmal auf die äußeren Bedingungen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, die Verlegeart und letztendlich auch auf vor allem auf die Belastung der betreffenden Leitung an.

    Eine Boilerzuleitung wurde im Verhältnis zur Leitung der Schiffsarmatur wohl mehr belastet und zeigte dementsprechend auch mehr Materialverschleiss.

    Letzendlich kann man m.E. trotz tadelloser Optik nicht unbedingt davon ausgehen, dass das Material nach so langer Zeit noch in Ordnung ist und selbst so manche Iso-Messung würde die Alterung der Isolierung nicht zwingend erkennen und häufig noch ein positives Ergebnis anzeigen..

    Gruß Rockylangohr
     
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