Deckenlampe verkaufen - Vorschriften?

Diskutiere Deckenlampe verkaufen - Vorschriften? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Das ist nicht falsch. Wer Leuchten gewerblich herstellen und vermarkten will, aber etwas (zu) wenig. Da sollte man schon etwas mehr darüber wissen.

  1. #11 Fachmann, 25.02.2023
    Fachmann

    Fachmann Schlitzeklopfer

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    Das ist nicht falsch. Wer Leuchten gewerblich herstellen und vermarkten will, aber etwas (zu) wenig. Da sollte man schon etwas mehr darüber wissen.
     
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  3. #12 Allstromer, 25.02.2023
    Allstromer

    Allstromer Lüsterklemmer

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    Da bist du im Irrtum!
    'Leuchtmittel' ist durchaus ein Fachbegriff.



     
    Netlogger gefällt das.
  4. #13 saukalt, 25.02.2023
    saukalt

    saukalt Strippenstrolch

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    Auch eine Karbidlampe oder eine Petroleumlampe ist ein Leuchtmittel!
    Geschweige denn von Auer von Welsbach (Glühstrumpf)
    Gaslaternen leuchten doch auch ???????????????????
    Wo ist Da der Unterschied?
     
  5. #14 Allstromer, 25.02.2023
    Allstromer

    Allstromer Lüsterklemmer

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    Auch das Glühwürmchen leuchtet.
    Versuch mal mit Hilfe von Wiki dir Licht ins obere Stübchen zu holen.

    Gruß Allstromer
     
  6. #15 Fachmann, 25.02.2023
    Fachmann

    Fachmann Schlitzeklopfer

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    Immer wieder bedauerlich, wie solche Foren zum Herumblödeln missbraucht werden
     
  7. #16 saukalt, 25.02.2023
    saukalt

    saukalt Strippenstrolch

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    @Fachmann:
    Das hat mit herumblödeln gar nichts zu tun, das war eine ernstgemeinte Aussage!!
    Gilt auch für @Alllstromer.
    Was ist ein Leuchtmittel?
    Eigentlich alles was Helligkeit erzeugt
    Quod errat demonstrandum
    Für mich ist eine glühbirne ein Glaskolben mit Heizdraht a`la Edison,
    Des weiteren gab/gibt es LS- Lampen, 'Peitschenleuchten, Strassenlampen, Verkehrsampeln.
    Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
    "Wer ohne Unschuld ist, werfe den ersten Stein"
    Schon Gott sprach:"Es Werde Lichtm und es ward Licht"
    Ohne iregendwelche Verordnungen, (vielleicht in Keilschrift, aber das kann ich nicht lesen ;-)
     
  8. #17 saukalt, 25.02.2023
    saukalt

    saukalt Strippenstrolch

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    Nachtrag
    Bei dieser Beurteilung "Was ist Leuchtmittel/Lampe/Fassung/Glühkörper/Kaltstrahler sind meiner Meinung nach zuviele Idioten beschäftigt gewesen.
    Oder wollten die sich in Brüssel alle einen warmen Arsch sichern?
    Lampe ist Lampe, Glühbirne ist Glühbirne, es würde sooo einfach gehen, wenn nicht immer dieser Scheiss Behördenkram wäre.
    Früher sagte man zum Fehlerstromschutzschalter einfach FI, heute RCD, zum Aut o halt Auto, in Zukunft wird es wohl heissen:Erdressourcenzerstörende Kutsche mittels Ozonschichtzerstörendes fahrbares Objekt welches mittels verwesenden Organen Urzeitlicher Reptilien und Pflanzen vetrieben wird.
    Ironie aus!
     
  9. #18 Fachmann, 25.02.2023
    Fachmann

    Fachmann Schlitzeklopfer

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    Die Begrifflichkeit ist wichtig, wenn man bei einer Leuchte das Thema Ökodesign auf der Backe hat.
    Die beschriebene konstruktive Ausführung hat aber keine Ökodesign-Anforderungen, da es sich um ein "umgebendes Gehäuse" handelt. Die noch erforderliche Lichtquelle (welche unter Ökodesign fällt) ist bezüglich Ökodesign regulatorisch eine unabhängige, getrennte Komponente.

    Zur Beantwortung der Eingangsfrage ist die Begrifflichkeit damit vollkommen nebensächlich, da die nun noch anzuwendenden Richtlinien nur noch elektrotechnischen Bezug haben.
     
  10. #19 Allstromer, 26.02.2023
    Allstromer

    Allstromer Lüsterklemmer

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    @Adabra , @Netlogger hat in dem Beitrag #2 schon mal einen richtungsweisenden Tipp gegeben.
    Als gewerblicher 'Inverkehrbringer' einer Ware ist es auf jeden Fall ratsam, sich dementsprechend professionell beraten zu lassen.
    Es ist auch wichtig, Begrifflichkeiten in der korrekten Definition zu verwenden.

    Die Konformitätserklärung (CE) bezieht sich immer auf die Gesamtheit des Gerätes / Artikels.
    Der Tipp von @gert Beitrag #10 ist nicht rechtskonform und damit auch nichtig.

    Eine weitere Möglichkeit der Vermarktung wäre, den Artikel als Bausatz anzubieten.
    Hier sind zwar auch bestimmte Regeln zu beachten, aber es wäre ein etwas einfacherer Weg.

    Allstromer
     
  11. #20 Fachmann, 26.02.2023
    Fachmann

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    Ich dachte in meinem ersten Beitrag das Thema ausreichend erklärt zu haben. Anbei trotzdem Ergänzungen:

    Für die angefragte Konstruktion reicht als "professionelle Beratung" das Wissen eines Installateur-Facharbeiters. Und auch das nur, um einmal auf die Anschlussseite mit den Lüsterklemmen zu "gucken" und in der Anleitung den späteren, elektrischen Anschluss sachgerecht zu beschreiben. Wissen muss man dazu, was Basis- und doppelte Isolierung, also vorschriften-gerechter Berührungsschutz gegen 230 V Netzspannung ist.
    Die Begrifflichkeiten sind ziemlich "wurscht" (meine rein persönliche Meinung). In der hier alleine wirklich wichtigen Niederspannungsrichtlinie kommen nämlich keine vor. Wichtig wäre es erst, wenn es unter Ökodesign fiele, was aber nicht der Fall ist.
    Ein Bausatz löst das Problem nicht. Auch ein Bausatz ist in Summe konformitätspflichtig, erfordert also auch das gesamte Konformitäts-Prozedere. Die Anleitung wäre dann aber aufwendiger und da dürfte wirklich kein Mangel drin sein.
     
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