Erdungsanlage richtig geplant

Diskutiere Erdungsanlage richtig geplant im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo, ist die Erdungsanlage im Anhang richtig geplant? Was sollte noch verbessert werden. Sie ist für ein Neubau Haus mit Glasschaum...

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  1. #1 Marc-1980, 18.06.2017
    Marc-1980

    Marc-1980 Neues Mitglied

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    Hallo,

    ist die Erdungsanlage im Anhang richtig geplant? Was sollte noch verbessert werden. Sie ist für ein Neubau Haus mit Glasschaum Perimeterdämmung. Im Haus wird ein Bussystem eingebaut. Blitzschutzanlage ist aktuell nicht eingeplant.

    Vielen Dank
    Marc
     

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  3. #2 Strippe-HH, 18.06.2017
    Strippe-HH

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    Das ist wieder was für Dipol.
     
    Zosse und elo22 gefällt das.
  4. #3 Dipol, 20.06.2017
    Zuletzt bearbeitet: 20.06.2017
    Dipol

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    Auch ich bin nicht völlig resistent gegen Schmeicheleien, aber die DIN 18014 ist doch nicht sooo kompliziert, dass sie nur von Fernsehtechnikern im Unruhestand verstanden werden kann. Einfach die Norm mal aufmerksam durchlesen und sich als EFK selbst was zutrauen. :applause:

    Beim ersten Blick auf den professionell wirkenden Plan dachte ich, dass nix falsch sein kann. Auf den zweiten Blick ist mir dann zuerst die eigenwillige Schreibweise von Kreutzerder in mein selektives Rechtschreibauge gestochen und auf den dritten das:
    1. Nach Norm sind Funktionspotenzialausgleichsleiter wie Fundamenterder im Bereich der Außenwände zu führen, 1 m Abstand zu den Außenfronten ist zu weit.
    2. Alle Anschlussfahnen sind mit dem Ringerder und dem Funktionspotenzialausgleichsleiter zu verbinden, das ist aber gerade mal bei der oberen Anschlussfahne im "Haupthaus" exakt der Fall. Jedenfalls die Anschlussfahne im "Anbau" sollte mit dem Ringerder noch verbunden werden.
    3. Je 20 m Gebäudeumfang ist eine Verbindung zwischen beiden Systemen herstzustellen. Auch wenn man den Mauervorsprung neben einem Balkon (?) mit 1,626 m nicht mitrechnet, ist das 20 m-Limit in diesem Bereich leicht überschritten. Das ist aber recht einfach zu korrigieren, indem die obere Verbindung im "Anbau" um 1 bis 2 m nach rechts gerückt wird.
    4. Für den Funktionspotenzialausgleichsleiter genügt ein leichter zu verlegender Runddraht.
    5. Wäre das mein Haus würde ich auch ohne Blitzschutzanlage noch an allen Regenfallrohren eine Anschlussfahne vorsehen.
    6. Formal ist für Gebäude ohne Blitzschutzanlage für Ringerder nur 20 m Maschanweite gefordert. Ich würde es bei Erdung von Dachaufbauten wie z. B. einer erdungspflichtigen Dachantenne bei der kleineren Maschenweite mit 10 m belassen und vermutlich ist eine der äußeren Anschlussfahnen dafür gedacht.
    EDIT: In der Fülle (besser Schwemme) von Sekundärliteratur zur DIN 18014 ist heute ein Beitrag von Votimum eingegangen.

    upload_2017-6-20_18-55-53.jpeg
    Bildquelle: http://d3oicwl9mfg35h.cloudfront.ne...tyles/image_630/public/fotolia_36321304_s.jpg

    Was haben EFK zu den > 0,5 m zwischen Blitzschutzanlage und PV-Anlage und den > 1 m des Ringerders zum Hausgrund anzumerken?
     
  5. #4 Marc-1980, 26.06.2017
    Marc-1980

    Marc-1980 Neues Mitglied

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    Hallo,

    vielen Dank an Dipol für die guten Hinweiße.
    Der Erdungsplan ist nun überarbeitet und ich hoffe fehlerfrei.
    Das Haus und die Garage bekommt ein Flachdach. Dieses wird nur über zwei mittig liegende Regenfallrohre entwässert. Somit ist der Abstand zwischen den Anschlußfahnen größer als 20m. Um eine Blitzschutzanlage ordnungsgemäß nachrüsten zu können müsste der Abstand zwischen den Anschlußfahnen kleiner gleich 20 Meter sein. Ist das korrekt?
    Das Haus besteht aus zwei Stockwerken, EG und KG. Da das Grundstück ein Hanggrundstück ist, liegt das KG auf der Balkonseite und den angrenzenden beiden Seiten komplett frei. Die Garage liegt auf höhe des KG und liegt nur Richtung Vordach frei.


    Grüße
    Marc
     

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  6. #5 Dipol, 26.06.2017
    Zuletzt bearbeitet: 27.06.2017
    Dipol

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    Alle Anschlussfahnen sind jetzt normkonform ohne Umwege mit beiden Systemen verbunden. Zwei der Anschlussfahnen nach dem Vorentwurf hätte ich "geschluckt". Wenn der Einbau der Erdungsanlage jetzt noch durch eine konzessionierte EFK erfolgt, welche NAV § 13 erfüllt und über das nötige Messequipment für die Durchgangswiderstände < 0,2 Ohm verfügt und die Erdungsanlage nachvollziehbar protokolliert, ist ein Mirakel komplett: Zur Abwechslung mal eine zur DIN 18014 normkompatible Erdungsanlage. ;)

    Korrekt!

    Ring- und Funktions-PA-Leiter müssen nach DIN 18014 mit und ohne LPS je 20 m Gebäudeumfang miteinander verbunden sein. Dieser Abstand hängt nicht mit den Abständen für Ableitungen von Blitzschutzsystemen zusammen. Da gilt - wie bei den 10 m Maschenweite für Ringerder - die Normenreihe IEC 62305, welche für normale Wohngebäude in Blitzschutzklasse III max. 15 m Abstand fordert.

    NACHFRAGE: Falls an diesem Flachdachhaus eine erdungspflichtige Antenne erstellt wird, wäre von Interesse, wie die gegen Blitzschlag geschützt und in den PA einbezogen werden soll.

    Ist keiner aus diesem Forum motiviert etwas zu dem Bild von Voltimum zu bemerken? Ich hab vorhin meinen Senf dazu geschrieben.
     
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