Fremdleitungen im Badezimmerfußboden

Diskutiere Fremdleitungen im Badezimmerfußboden im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Vielen Dank für eure Antworten! Es scheint ja demnach tatsächlich so zu sein, dass dort durchaus Stromkabel liegen dürfen. Wir haben jetzt auch...

  1. #11 stuechti, 13.12.2021
    stuechti

    stuechti Schlitzeklopfer

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    Vielen Dank für eure Antworten!

    Es scheint ja demnach tatsächlich so zu sein, dass dort durchaus Stromkabel liegen dürfen. Wir haben jetzt auch nochmal mit einem Sachverständigen der Handwerkskammer telefoniert, der uns das so weit auch noch einmal bestätigt hat.

    Des Pudels Kern lautet in diesem Fall wohl "Selbstbeteiligung". Die scheint üblicherweise in Höhe der gesamten Elektriker-Rechnung zu liegen, so dass der Installateur wohl keinen Versicherungsfall draus machen würde. Dazu kommt, dass beide Betriebe hier am Ort praktisch Nachbarn sind. Wir vermuten, der Elektriker wollte mit seiner Aussage (dass in dem Bereich keine Kabel liegen dürfen), seinem Kollegen ein wenig gefällig sein. Der Betrieb (also der Elektriker) hat auf uns ohnehin keinen so sonderlich kompetenten Eindruck gemacht, auch schon vor der etwas eigenartigen Fehlersuche. Mit dem Installateurbetrieb hatten wir bislang aber eigentlich gute Erfahrungen. Naja, mal sehen, wie die Geschichte nun weiter geht, wir haben den Elektriker erst mal mitgeteilt, dass wir ja gar nicht Auftraggeber für diesen Teil der Arbeit gewesen sind.
     
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  3. #12 kochenergie, 27.12.2021
    kochenergie

    kochenergie Strippenzieher

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    Also ich bin ja auch mit einigen Sanitärfirmen dicke, die rufen dann immer sofort an, wenn sie ein Kabel erwischen, dann wird es für den Kunden kostenneutral repariert. Der richtige Schaden tritt doch eigentlich nur ein, wenn der Verursacher versucht zu vertuschen und alles wieder zu macht, so lange wie alles offen ist sind doch die Kosten überschaubar. Ich glaube die Installationsregeln fürs Bad mit der Oberkante des Fussbodens und oben mit dem Handbereich (ca. 2,25m). Soweit ich das überblicke ist auch der Bereich unter der Wanne nicht definiert, wenn komplett verkleidet. Es gibt zwar für den Elektriker die Regelung der "Restwanddicke" z.B. bei Kücheninstallation, aber auch da ist für mich die Frage ob das einen anderen Handwerker von seinen Sorgfaltspflichten entbindet, wenn die Restwanddicke unterschritten wurde. Ist ja zum Beispiel auch möglich das die Elektriker regelkonform gearbeitet hat, später aber das Dickbett weggestemmt wurde. Bei Erdkabeln ist es doch ähnlich, es gibt zwar Mindesttiefen, aber wenn man ein Kabel bei 20cm Tiefe beschädigt ist man nicht aus der Haftung.
     
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  4. #13 stuechti, 27.12.2021
    stuechti

    stuechti Schlitzeklopfer

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    In der Tat sind wir, mit den Argumenten hier aus dem Forum bewaffnet, nochmal auf den Installateur zugegangen. Aus Kulanz verzichtet man auf die Kosten für den Elektriker. Euch allen nochmal vielen Dank für den vielen Input!
     
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