klassische Nullung in der Dose für die Deckenlampenausgänge erlaubt?

Diskutiere klassische Nullung in der Dose für die Deckenlampenausgänge erlaubt? im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo, ist folgendes erlaubt? In der DDR Plattenbauwohnung ist nur 2-adriges Alukabel verlegt. Bei allen Deckenauslässen -also wo die beiden...

  1. #1 Dirkcomp, 19.02.2021
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    Hallo,
    ist folgendes erlaubt?
    In der DDR Plattenbauwohnung ist nur 2-adriges Alukabel verlegt. Bei allen Deckenauslässen -also wo die beiden Drähte für die Lampenanschlüsse aus der Decke kommen- wurden die beiden Drähte in einer Dose in einer Reihenklemme abgeschlossen. Ausgangsseitig wurde flexibles 3 adrides Kabel herausgeführt, zum späteren Anschließen der Deckenlampe.
    Soweit gut. Ist es aber erlaubt eine Brücke zwischen Null und Schutzleiter zu montieren - praktisch "klassische Nullung" in der Deckendose, damit man ausgangsseitig 3-adrig eine Lampe anschließen kann? (siehe Bild)
    Danke für Antwort
     

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  3. ego

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  4. toshi

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    Aus der Decke kommt schwarz und grün/gelb?

    Ich finde die zu lang abisolierten Aderleitungen handwerklich nicht so schön. Wenn man da hin faßt, kann es beißen.
     
  5. #4 Dirkcomp, 19.02.2021
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    Aus der Decke kommen die beiden alten Alukabel sw und gn/ge.
    Die 3 Kabel sw, braun und gn/ge gehen raus und hier ist auch die Brücke (kleines blaues Kabel) in der Klemme von gn/ge zu abgehenden blauen Kabel. Also geklemmt wie "klasische Nullung".
    Sehe ich das richtig und ist das in einer Deckendose erlaubt?
     
  6. #5 Kaffeeruler, 19.02.2021
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    Ja ist es

    Mfg Dierk
     
  7. xeno

    xeno Lüsterklemmer

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    Ist ja nichts anderes als die klassische Nullung in einer Steckdose, an die du einen Schukostecker mit Leitung dran anschließt.
     
  8. #7 cobramostar, 28.09.2023
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    cobramostar Schlitzeklopfer

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    die klassische Nullung in einer Steckdose,es ist noch immer erlaubt???

    Alte kabel mit rot und schwarz ist drin
     
  9. #8 Elektro, 28.09.2023
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    Hallo,
    in gewerblichen Anlagen ist Stand der Technik einzuhalten.
    Da ist es anzupassen.

    In Wohnungen gibt es keine Anpassungsforderung, aber auch keinen Bestandsschutz.
    Im Schadensfall hat der Installateur erst mal gute Karten, wenn er die Normen einhält.

    Es kann jedoch ein Richter zu der Überzeugung kommen, dass diese Anlagen hoffnungslos überaltert sind.
    Der RCD Schutz hat sich schon seit Jahrzehnten bewährt.

    Im Schadensfall ist auf einmal der Eigentümer ein absoluter Laie. Hat keine Erinnerung mehr an eine Aufklärung vom Fachmann.
    "Hätte mich der Installateur auf die Gefahren hingewiesen, hätte ich doch die Anlage erneuert."

    Der Installateur hat ein Haftungsrisiko, diese Anlagen noch anzufassen.
    Das kann auch durch Vertrag nicht ausgeschlossen werden.
     
  10. #9 Pavel Chekov, 28.09.2023
    Pavel Chekov

    Pavel Chekov Lüsterklemmer

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    Ein Installateur ist ja nicht beteiligt. Da trägt man für sein tun selbst die Verantwortung.
     
  11. #10 Darkness, 28.09.2023
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    Darkness Hülsenpresser

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    Deswegen schreibt man das auch ja auch Fett und Groß und am besten noch in Rot auf die Rechnung, sofern man sich auf solche Anlagen überhaupt noch einlässt.
    Und wenn akute Gefahr im Verzug ist, darf auch mal die Kabelschere ran ...

    Solange du nichts änderst und solange du nicht in den Bereich der BG fällst, gibts es (bisher) keine Pflicht das zu ändern. Versicherungsklauseln evtl. abweichend.

    Ansonsten sind schon seit mehr als 20 Jahren 30mA RCD´s Pflicht.
    Gilt nicht nur den Arbeitsplatz an sich sondern auch Aufenthaltsräume.
     
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