klassische Nullung in der Dose für die Deckenlampenausgänge erlaubt?

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  1. #1 Dirkcomp, 19.02.2021
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    Hallo,
    ist folgendes erlaubt?
    In der DDR Plattenbauwohnung ist nur 2-adriges Alukabel verlegt. Bei allen Deckenauslässen -also wo die beiden Drähte für die Lampenanschlüsse aus der Decke kommen- wurden die beiden Drähte in einer Dose in einer Reihenklemme abgeschlossen. Ausgangsseitig wurde flexibles 3 adrides Kabel herausgeführt, zum späteren Anschließen der Deckenlampe.
    Soweit gut. Ist es aber erlaubt eine Brücke zwischen Null und Schutzleiter zu montieren - praktisch "klassische Nullung" in der Deckendose, damit man ausgangsseitig 3-adrig eine Lampe anschließen kann? (siehe Bild)
    Danke für Antwort
     

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  3. ego

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  4. toshi

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    Aus der Decke kommt schwarz und grün/gelb?

    Ich finde die zu lang abisolierten Aderleitungen handwerklich nicht so schön. Wenn man da hin faßt, kann es beißen.
     
  5. #4 Dirkcomp, 19.02.2021
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    Aus der Decke kommen die beiden alten Alukabel sw und gn/ge.
    Die 3 Kabel sw, braun und gn/ge gehen raus und hier ist auch die Brücke (kleines blaues Kabel) in der Klemme von gn/ge zu abgehenden blauen Kabel. Also geklemmt wie "klasische Nullung".
    Sehe ich das richtig und ist das in einer Deckendose erlaubt?
     
  6. #5 Kaffeeruler, 19.02.2021
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    Ja ist es

    Mfg Dierk
     
  7. xeno

    xeno Lüsterklemmer

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    Ist ja nichts anderes als die klassische Nullung in einer Steckdose, an die du einen Schukostecker mit Leitung dran anschließt.
     
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