Mindestanforderung an Hauserdung / Potentialausgleich

Diskutiere Mindestanforderung an Hauserdung / Potentialausgleich im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; T Mit 9 Volt bezweckst Du eh nichts, wenn Du den Erderwiderstand messen willst, dann entweder mit zugelassenen Messgeräten oder, wie ich das...

  1. #11 andi2206, 13.05.2018
    andi2206

    andi2206 Spannungstauglich

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  3. Dipol

    Dipol Spannungstauglich

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    Wie auch in anderen Fluke-Publikationen ist der spezifische Erdwiderstand für steinigem Boden mit 30.000 Ωm um eine Zehnerpotenz überhöht angegeben, die Erdungswiderstände in diesem ansonsten noch immer aktuellen Artikel stimmen aber.

    Die Messung mit Netzstrom hat Tradition und wird schon in Altnormen wie VDE 0100 von 1965, Allgemeine Blitzschutzbestmmungen des ABB wie auch Literatur zu TGL-Normen der DDR beschrieben. Mit Erdungsmessungen per Heizlüfter und Amperemeter macht man bei den Kunden keinen guten Eindruck, Messequipment gemäß Bundesinstallateurausschuss für die Kompensationsmethode sollte man als konzessionierte EFK schon vorweisen können.

    Immer daran denken: Die Messergebnisse können in unseren Breitengraden bei Eingrabtiefen < 1,5 m um +/- 30% schwanken, siehe DEHN Blitzplaner Kapitel 5.5.
     
  4. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Und wo hast du dann die 130 Ohm zur Erde? an der Sonde oder deinem Erder? Beide liegen ja in Reihe, addieren sich also.
     
  5. gert

    gert Freiluftschalter

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    Steht doch in Beitrag #3:

    "Gemessen habe ich den Erdungswiderstand mit der "Sondenmethode".

    1. In 20m Abstand zum Haus zwei Sonden eingeschlagen
    2. 12V AC auf den zu messenden Erder und Sonde 1 gegeben. Strom gemessen
    3. Spannung zwischen Erder und Sonde 2 gemessen
    4. Widerstand berechnet"

    Gruß Gert
     
  6. #15 Dipol, 15.05.2018
    Zuletzt bearbeitet: 15.05.2018
    Dipol

    Dipol Spannungstauglich

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    Ich gehe mal zurück auf Beitrag # 3:
    • 9 m waren einmal nach Blitzschutznormen Pflicht, sind aber nach Blitzschutznormenreihe IEC 62305 nur noch eine Empfehlung. Ein lückenloser Schutzpotenzialausgleich ist wichtiger als eine möglichst niederimpedante Erdung.
    • Gerade oder schräg eingetriebene Tiefenerder mit 1 x 2,5 m bzw. 2 x 1,5 m im Abstand der Erderlängen - noch besser der Eintreibtiefen - sind die aktuellen Mindestmaße. Nach Blitzschutznormenreihe IEC 62305 müssen die Köpfe der Erder mit diesen Mindestlängen um 0,5 m unter Grund versenkt sein, nach aktueller IEC 60728-11 gilt das nunmehr auch für Erder von Antennen, zuvor war davon abweichend noch auch ein niveaugleicher Einbau zulässig.
    Seit Umstellung von Begriffen wie Hauptpotenzialausgleich in Schutzpotenzialausgleich und PAS in HES gibt es das Kuriosum geerdeter und ungeerdeter Haupterdungsschienen. Die max. 10 Ohm stammen wie die 9 m Erderlänge aus der Blitzschutznormenreihe und sind nur noch ein Orientierungswert ab dem man aufhören kann weitere Erdspieße einzutreiben.
    Bastelmethode wäre zutreffender, denn der auf Sonden entfallende Erdungswiderstand bleibt im Gegensatz zu einer fachgerechten Messung mit Niederfrequenz nach Kompensationsmethode unklar.

    Trotz Schnellschussfehlern bei der Darstellung der nicht erdungspflichtigen Schutzzone und nur 1 m Erderlänge ein Hinweis auf das neue DEHN-PDF zu erdungspflichtigen Antennen.

    Ich bin zwar ein Gegner von 16 mm² Kupferdraht im Erdreich, aber dass nach Verfügbarkeit der künftigen Tiefenerderanschlussklemme 540 121 erstmals ein normkonformer blitzstromtragfähiger unterirdischer Anschluss von 16 mm² Einzelmassivdraht oder mehrdrähtig an Erdspieße nach IEC 62561-1 möglich sein wird, ist ein großer Fortschritt.
     
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