Paralleschaltung von Abgängen

Diskutiere Paralleschaltung von Abgängen im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo, darf ich in einer Hauptverteilung 2 Abgänge belegen, die dort mit je 1 NH-Trenner abgesichert sind und diese in einer UV zusammenführen,...

  1. #1 voltfix, 22.05.2009
    voltfix

    voltfix Schlitzeklopfer

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    Hallo,
    darf ich in einer Hauptverteilung 2 Abgänge belegen, die dort mit je 1 NH-Trenner abgesichert sind und diese in einer UV zusammenführen, ohne Schalter oder Absicherung dazwischen? In der UV gibt es einen Hauptschalter, der erst nach der Zusammenführung installiert ist. Wege , Verlegearten Absicherung, ... sind gleich. Was mich irritiert ist der einzelne Schalter nach der Brücke.
     
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  3. #2 Kaffeeruler, 22.05.2009
    Kaffeeruler

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    AW: Paralleschaltung von Abgängen

    Wenn die Absicherung den Max. einer einzelnen Leitung entspricht behaupte ich mal ja. Sicherlich wurde es gemacht um
    1) den Spannungsfall zu reduzieren und
    2) versucht ein redundantes Netz zu Bauen

    jedoch kann mann so sicher nicht aus einem 120mm² ein 240mm² machen und auch so absichern denn wenn ein trenner fällt raucht es evtl ab.

    Warnhinweise sollten ebenfalls vorhanden sein

    Mfg Dierk
     
  4. #3 voltfix, 22.05.2009
    voltfix

    voltfix Schlitzeklopfer

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    AW: Paralleschaltung von Abgängen

    die absicherung ist schon ok. was mir kopfschmerzen macht ist, dass , wenn ich einen trenner aufmache, ich an beiden enden spannung habe und die nicht wegschalten kann, um z.b. an der leitung zu arbeiten. da weiß ich nicht ob das so zulässig ist.
     
  5. #4 Kaffeeruler, 22.05.2009
    Kaffeeruler

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    AW: Paralleschaltung von Abgängen

    ( die ganzen 3 Seiten habe ich nu nicht kopiert, witere Beiträge zu diesem Thema gibt es im übrigen auch noch unter http://www.de-online.info/praxisprobleme/index.php , jedoch nicht kostenlos es sei denn du hast ein Abo was evtl. sinnvoll wäre. Mir hat es net geschadet )


    Wir haben bei uns z.B eine solch Anlage stehen, die ist nur mit Speziellen Schlüssel zu öffnen und der ist nur zugänglich für Fachpersonal welches auf die Anlage eingewiesen wurde mit Unterschrift ;)
    Diese Anlagen sind dann Speziell gesichert und mit Warnschildern zugepflastert .


    Wegschalten solch Anlagen ist hald nur möglich wenn sie Allseitig getrennt wird, nur sind wir alle Fachkräfte und was Lernt mann schon im 1 Lehrjahr ? Messen Messen Messen.
    Wer Anlagen nicht kennt und einen Trenner raushaut sollte immer den Abgang Messen . Papier, Pläne und Warnschilder sind gut aber selten zu finden. Die 5 Sicherheitsregeln hat mann immer dabei


    Das ist der Preis wenn alle nach Ausfallsicherheit rufen Licht An

    In Bereich von EDV Servern wird mann meist solch Anlagen finden od auch an Produktionsstandorten wo kaum auf ein Netzausfall verzichtet werden kann.


    Mfg Dierk
     
  6. ego

    ego Freiluftschalter

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    AW: Paralleschaltung von Abgängen

    Warum nicht die Trennergriffe(so sie nebeneinander liegen) verbinden?

    Allerdings reicht imho wirklich eine deutliche Kennzeichnung aus.
     
  7. #6 Matze001, 22.05.2009
    Matze001

    Matze001 Lizenz zum Löten

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    AW: Paralleschaltung von Abgängen

    Das Verbinden macht doch den Vorteil zunichte.

    Wenn jetzt mal eine Sicherung fliegt, kannst du sie ersetzen während über die andere noch eine Grundversorgung stattfindet.

    Wenn diese erhöhte verfügbarkein nicht nötig ist trotzdem die beste Lösung.

    MfG

    Marcel
     
  8. #7 voltfix, 25.05.2009
    voltfix

    voltfix Schlitzeklopfer

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    AW: Paralleschaltung von Abgängen

    also, so wie ich das hier lese, ist es zulässig, aber nicht optimal. So hab ich mir das bereits gedacht. Wichtig ist für mich das ich nichts übersehen habe, was es generell verbietet.
     
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