Sozi-Abgaben bei Einzelkämpfer

Diskutiere Sozi-Abgaben bei Einzelkämpfer im Sonstiges Forum im Bereich OFF TOPIC; Abend Forum Ort des Tatghergangs: Deutschland / Baden-Würrttemberg Thema: Soziale Abgaben bei Selbstständigkeit. 1) Zur RV: Ich war früher...

  1. G-Tech

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    Abend Forum

    Ort des Tatghergangs: Deutschland / Baden-Würrttemberg
    Thema: Soziale Abgaben bei Selbstständigkeit.

    1) Zur RV: Ich war früher (ca.15 Jahre her) mal 4 Jahre in einer "nicht-elektrischen" Branche selbstständig tätig. Da war das mit der Rentenversicherung so geregelt, dass man sich davon befreien lassen konnte. Ist das heute auch noch so?

    2) Zur KV: Als Angestellter ist sie ja eine Pflichtversicherung. Nur Gutverdiener, dessen Einkommen über der sog. Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann sich auf Wunsch privat versichern. Aber wie ist das bei einem Selbstständigen?

    3) Zur ALV: Arbeitslosenversicherung für Selbstständige Pflicht?
    4) Zur Pflegezusatzversicherung: Pflicht?
    5) Zur Kirchensteuer: Pflicht?
    6) Zur Soli-Abgabe: Pflicht?

    7) Zur USt:
    Ein Bekannter meinte, dass sich ein neuer Handwerksbetrieb für die ersten beiden Geschäftsjahre von der USt-Zahlung befreien lassen kann. Kann das hier jemand bestätigen?

    8) Zur BHV: Mit welchen Kosten schlägt eine Betriebs-Haftpflicht-Versicherung monatlich zu Buche?

    9) Und abschließend: Als Angestellter hat man hier bei uns ca. 33% dem Fiskus abzudrücken. Ich gehe mal davon aus, dass bei einem Selbstständigen dieser Wert um einiges höher aus fällt?

    Nun gut - ich bin mal auf Eure Aussagen gespannt.

    Gruß G-Tech
     
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  3. gert

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    Die Fragen haben ja nichts mit dem speziellen der Elektrotechnik zu tun.

    Ich bin quasi Gründungsmitglied des www.buhev.de

    Evtl. da mal nachfragen.
    Die Fragen haben ja nichts mit dem speziellen der Elektrotechnik zu tun.

    Vorsicht bei Einzelfirmen, da versuchen die Kassen uns und unseren Auftraggebern immer wieder einen reinzuwürgen im Hinblick auf Scheinselbständigkeit.

    Da helfen nur Hieb-und Stichfeste Werkverträge.

    Gruß Gert
     
  4. G-Tech

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    Abend gert

    Also dieses Forum heisst "off topic", deshalb kann ich doch diese Fragen sicherlich hier posten :hello:
    Und zum anderen soll das mal eine vorsichtige Vorkalkulation werden, für den unwahrscheinlichen Fall
    einer Selbstständigkeit mit Reisegewerbe-Karte. Den BUH kenne ich - dank älterer Threads von dir :smile:

    Ich wollte nur mal sehen, was alles an Sozialkosten anrollt. Die IHK will sicherlich auch noch was und
    last but not least - habe ich immer mal wieder was vom "berühmt-berüchtigten" VDE-Auswahlabo gelesen...

    Grüße G-Tech
     
  5. gert

    gert Freiluftschalter

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    Elektrik im Reisegewebe geht definitiv nicht, da Du von einer Eintragung eines EVU`s abhängig bist.
    Das geht evtl. im stehenden Gewerbe mit HWO § Ausnahmebewilligung.

    Ansonsten ist z.B. "Steuerungsbau" möglich, HWK-frei, weil IHK-zugehörig.

    Sozialkosten als Selbständiger: Kein Muss. Aber die Kassen wollen uns kriegen:

    Stichwort Scheinselbständigkeit.


    Gruß Gert
     
  6. G-Tech

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    Hello again (Zitat aus Song von Howard Carpen"San"dale) :hello:

    1) Zur RV: Man kann sich befreien!
    2) Zur KV: Freie Auswahl zwischen der Gesetzlichen- oder Privaten-Versicherungen.
    3) Zur ALV: Arbeitslosenversicherung ist freiwillig. Die ersten zwei Jahre mtl. 43,58€ danach bzw. regulär 87,15€ mtl. Leistung: 1049,70€ mit Familie +25%.
    4) Zur Pflegezusatzversicherung: Ist Pflicht! Liegt bei 1,95% des Einkommens.
    5) Zur Kirchensteuer: Man kann austreten, dann 0,00€
    6) Zur Soli-Abgabe: Ist Pflicht! Liegt bei 5,5% der Einkommenssteuer.
    7) Zur USt: Befreiung nur, wenn der Umsatz im Vorjahr 17.500,- Euro und im laufenden Geschäftsjahr 50.000,- Euro nicht übersteigen.
    8) Zur BHV: ab 10,00€ mtl. zu haben. Nach oben offen...

    9)
    Und abschließend Steuern:
    Hier wird es komplizierter. Einkommensteuer / Gewerbesteuer / Körperschaftssteuern. Von der Geschäftsform abhängig.

    Kennt sich jemand aus, was Im Reisegewerbe als Einzelunternehmer für Baden-Würrttemberg rechnen muss? Wahrscheinlich gibt es wieder mal keinen fixen Prozentwert, sonder nur abstrakte Progressionsstabellen, die keiner auf dem Amt herausrücken darf, kann oder will (hier könnte ich ganze Bücher erzählen :thumbdown:)

    Sind ansonsten die oben aufgeführten Zahlen aus eurer Sicht plausibel?

    Gruß G-Tech
     
  7. gert

    gert Freiluftschalter

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    Punkt 1 bis 8:
    Kannst Du online nachlesen.

    Als Einzelunternehmer musst Du keine Körperschaftssteuer zahlen.
    Der Betrag der Einkommenssteuer berechnet sich aus mehreren Beträgen, z.B aus dem Überschuss der EÜR und ggf- anderen Einnahmen, z.B. aus Vermietung, Aktiengeschäften, etc.

    Gruß Gert
     
  8. #7 Strippe-HH, 20.10.2017
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    Selbstständig, nein danke.
    Ich habe in meinem Freundeskreis auch zwei Selbständige (aber keine Elektriker).
    Der eine ist 70 und arbeitet noch immer, obwohl er sich an liebsten schon zur Ruhe gesetzt hätte.
    Bei den anderen der 2 Jahre jünger ist, da ist genau das gleiche.
    Zum Glück sind beide noch gesund und rüstig.
    Aber sie müssen noch weitermachen weil die Rente zu wenig ist, eben weil trotz guten Verdienst zu wenig "Geklebt" wurde.

    Aber ein Angestellter braucht sich da keine Gedanken zu machen, so wie ich auch.
    Da ich leider nun Arbeitsunfähig erkrankt und berentet bin, hab ich jedenfalls mehr EM-Rente als meine selbstständigen Kollegen mit ihrer Regelaltersrente.
     
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