Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

Diskutiere Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Vor einigen Tagen war ein Thema die Verlegung von Erdkabel in Privatgrund. Die VDE empfiehlt 60 cm Verlegetiefe, und 80 cm bei Verkehrswegen....

  1. gert

    gert Freiluftschalter

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    Vor einigen Tagen war ein Thema die Verlegung von Erdkabel in Privatgrund.

    Die VDE empfiehlt 60 cm Verlegetiefe, und 80 cm bei Verkehrswegen.

    Meine Meinung: Das gilt im öffentlichen Verkehrsraum, und da macht das auch Sinn. Denn da werden auch Kabel zur Versorgung von Grundstücken oder sonstiger Infrastruktur verlegt.

    Auf Privatgrund?

    Da kann man diese Empfehlung / Bestimmung anwenden, muß man aber nicht.

    Man lese dazu z.B. die Erläuterungen in der DE Den Anhang DE_07_11_PP04.pdf betrachten , insbesondere die Antwort zu Frage 4 auf Seite 3.


    Gruß Gert
     
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  3. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Da gilt auch die DIN VDE 0100-520.
     
  4. #3 Strippe-HH, 19.09.2016
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Wenn jemand auf seinen Privatgrundstück ein Erdkabel nur leicht in den Boden einkratzt, dann wird er wohl nach 10 Jahren oder mehr es garantiert vergessen haben das dort mal eines gelegen hat.
    Damals auf dem Campingplatz hatte ich auch mal beim Einsetzen neuer Zaunpfähle die Flexible Platzzuleitung vom Nachbarn gleich beim ersten Spatenstich zerschossen, und er sagte vorher zu mir, von meinem Platz liegt da nichts, das ist weiter rüber.
    Diese Leitung lag ungeschützt in nur 5 cm tiefe kurz unter dem Rasen.
    Also, man kann sich auf solche Dinge nie drauf verlassen, lieber gleich vernünftig machen und wenn es mal nicht so tief sein sollte dann aber in einen stabilen Flex-Rohr.
     
  5. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    In meinem Garten würde ich da prinzipiell machen, wie ich es für richtig erachte. Und zur Verlegung in Schutzrohr sagt die VDE nichts. also kann ich dagegen auch nicht verstoßen. Und wenn ich eine Gartenlaube oder einen Carport oder irgend etwas anderes in meinem Garten versorgen will, würde ich eh immer ein größeres rohr legen, weil ich nicht in 5 oder 10 Jahren wieder damit anfangen möchte. Als ich mein Haus gekauft hatte stellte ich ziemlich am Anfang fest, das der Einlauf der Dachrinne hinterm Haus unter der Erde nicht dicht war. Da die Abflussleitung im Haus untem Kellerboden zu der Zeit auch neu gemacht wurde, hab ich mir halt einen Bagger übers Wochenende geholt und den Dachrinnenanschluss gleich erneuert. Da der Bagger einmal da war, hab ich noch ein 6m Stück KG Rohr 125er besorgt, ein Loch in die Bruchsteinwand gemacht und 6m vom Haus entfernt einen Schacht (der besteht aus einem Plastikeimer) Ein paar Jahre später kam ein Carport aufs Gelände mit Solarthermie auf dem Dach. Das KG Rohr wurde bis zum Carport verlängert und die 2 Kupferrohre + Isolierung liegen im KG Rohr dazu kam dann noch Licht Steckdosen Fühlerleitung und eine Druckluftleitung. Von dem "Schacht geht ein weiteres nicht ganz so dickes Leerrohr zu Schuppen und Partylaube. Da lag zuerst auch nur Strom drin, mittlerweile Telefon Antenne und Netzwerk. Und die 6m vom Haus bis zum Schacht, die mittlerweile gepflastert sind, musste ich noch nie wieder öffnen dank Leerrohr in ausreichender Größe. Und mit dem Spaten hast du außerdem bei einem KG-Rohr auch keine Chance auch wenn es keine 60cm tief liegt. Von daher würde ich immer sagen Sch... auf die paar € Mehrkosten und verlege Rohr, wenn es dann auch nur 20 oder 30cm tief liegt.
     
  6. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Naklar! aber da steht auch: Empfehlung Verlegetiefe 60 cm, andere Verlegetiefen sind möglich, wenn das Kabel anderweitig vor Beschädigung geschützt wird.
    NYY oder NYCWY darf ich auch über dem Erdboden (ver-) auslegen, wenn sonstige mechanische Beanspruchung nicht ist, und niemand drüber stolpern kann!

    Also darf ich , bei Verlegetiefen < 60 cm das Kabel in geeigneten Schutzrohren, auch:
    Mit Null Schutz oberirdisch,
    In Tiefen von 0 bis 59 cm mit geeignetem Schutzrohr, und unter 60 cm bedenkenlos einbauen.

    So entsprichts der DIN- Norm.

    Worüber man noch diskutieren kann, was ist ein geeignetes Schutzrohr?


    Gruß Gert
     
  7. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Ja, da gibt es möglicherweise Vorteile, wenn man die Leitungen tief einbuddelt, kann man machen, muß man aber nicht!

    Nur darauf wollte ich hinweisen.


    Gruß Gert
     
  8. #7 Micha94, 21.09.2016
    Micha94

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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Die VDE gilt lediglich als Empfehlung. Sie ist kein Gesetzt. Privat kann ich machen, was ich will. Heißt nicht, dass das auch sinnvoll ist ;) Nur bei Ausführung durch einen Fachbetrieb hat die VDE quasi Gesetzescharakter, aber auch nur, wenn etwas schief geht...
     
  9. #8 Zosse, 21.09.2016
    Zuletzt bearbeitet: 21.09.2016
    Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Du verstehst es immer noch nicht. Die VDE ist gesetzlich verankert. Schaue dir die Gesetze an.


    • Niederspannungsanschlussverordnung § 13

    • Energiewirtschaftgesetz § 49

    Der Grund warum die VDE kein Gesetz ist, weil sonst sämtliche Änderungen durch den Bundestag und Bundesrat beschlossen werden müssten.
     
  10. #9 Micha94, 21.09.2016
    Zuletzt bearbeitet: 21.09.2016
    Micha94

    Micha94 Spannungsgeprüft

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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Das ist umstritten. Leute die die Rechtslage angegangen sind fliegen überall hochkant raus. Also gibts von mir immer 2. Versionen. 1. Die VDE-Gerechte. 2. Wie ich es auf meinem Grundstück machen würde ;) Solange das keiner kontrolliert und "durchdrückt", lachen nur viele darüber.

    In der Schweiz, da gibt es Elektrokontrolleure und hier? Solange es nicht brennt, interessiert es keinen. Selbst mein Lehrbetrieb hat groben Pfusch abgeliefert, ich habe es überall angeprangert und die Firma gibt es heute noch :rolleyes:

    Das ist meine Meinung, meine Erfahrung und mein Risiko. Also nur meine MEINUNG. Jeder hält das etwas anders ;)
     
  11. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Verlegetiefe von Kabeln expl. in Privatgrundstücken

    Da steht nichts von Vde 0100 sondern nur Anerkannte Regeln der Technik. Und das ist ein gewaltiger Unterschied. Wenn man sich an Normen hält, wird davon ausgegangen, das man die Regeln einhält. Es verbietet aber niemand die gleiche Sicherheit einer Anlage durch andere Maßnahmen sicher zu stellen. Es steht da genau genommen nicht mal Anerkannte Regeln der Technik in Europa oder gar De. Wenn also in Polen nur 20cm in der dortigen Norm steht, dann ist das auch eine anerkannte Regel der Technik. Man ist also bei Einhaltung der Norm relativ sicher vor konsequenzen im Fehlerfall, trotzdem ist die Norm kein Werk mit Gesetzescharakter und das liegt nicht daran, das es der Bundestag beschließen müsste, sondern daran, das technischer Fortschritt sonst nicht möglich wäre. Die Normen hinken der techn. Entwicklung in der Regel hinterher. Vor 25 Jahren hättest du aufgrund der Schutzbereiche im Bad z.B. keinen Whirlpool anschließen dürfen. Erst als diese Massenhaft produziert und verbaut wurden, wurde die Norm angepasst. In der Norm für Maschinensicherheit gab es bis vor ein paar Jahren z.B nur mech. Trennungen, später kamen Lichtgitter und Lichtschranken hinzu aber Pilz hat z.B. vor 5 Jahren eine Kamera auf den Markt gebracht, die schraub ich an die Hallendecke und kann dann z.B. Schutzbereiche um einen Roboter herum programmieren. Das system gab es bei Markteinführung in keiner Norm. Trotzdem darf man das aber verwenden.
     
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