Was ist der Unterschied zwischen einem Funktionspotentialausgleich und Schutzpotentialausgleich?

Diskutiere Was ist der Unterschied zwischen einem Funktionspotentialausgleich und Schutzpotentialausgleich? im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; [ATTACH] Ich stimme mit dem Diagramm irgendwie nicht überein - ist der PA aus Blitzschutzgründen wirklich nur Funktionspotentialausgleich?? Und...

  1. #1 philipp1314, 19.07.2023
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    Ich stimme mit dem Diagramm irgendwie nicht überein - ist der PA aus Blitzschutzgründen wirklich nur Funktionspotentialausgleich??

    Und wo ist der Unterschied zwischen einem Schutzpotentialausgleich und einem zusätzlichem Schutzpotentialausgleich?

    @Dipol - kannst du mir hier mal wieder helfen? (:
     
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  3. Dipol

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    Die Begriffe kann man im IEV-Wörterbuch und diversen Normen nachlesen. Bei der Unterscheidung geraten gelegentlich aber auch gestandendene Schverständige in Erklärungsnöte.
    Bei Multiple-Choice-Antworten können auch mehrere Antworten richtig oder nur kurios wie der PA z. B. zur Erzeugung von Fehlerströmen sein.
    Die Fragen von einem Ösi lassen vermuten, dass es keinen Unterschied macht ob Normen wie in Deutschand nur Anerkannte Regel der Technik sind oder wie in Österreich Gesetzescharakter haben. Hier der Zimmerservice mit Zitaten aus DIN VDE-Normen, deine ÖVE-Normen darfst du selbst durchsuchen.
    Auch mal selbst nachforschen was in einer ÖVE-ÖNORM oder der DIN VDE 0100-540 ab Kapitel 544 Schutzpotentialausgleichsleiter und in Absatz 544.2 Schutzpotentialausgleichsleiter für den zusätzlichen Schutzpotentialausgeich steht. ;)
     
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  4. #3 philipp1314, 19.07.2023
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    Naja mir gings, darum, dass "PA aus Blitzschutzgründen" kein Funktionspotentialausgleich (Potentialausgleich für Zwecke, die nicht der elektrischen Sicherheit dienen" sein kann.
    Und die Begriffe weiß ich schon - aber beispielsweise bei dem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich prinzipiell habe ich ja als Zusatzschutzmaßnahme den Fehlerstromschutzschalter mit In<0,03A - heißt das, ich dürfte den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich beispielsweise bei Badewannen oder so weglassen und es wäre normativ richtig ausgeführt? Weil das hört sich irgendwie nicht richtig an (:

    Wie immer vielen Dank für deinen Input (:

    Und btw. OVE > DIN :P
     
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    Schutzpotentialausgleich und Schutzerdung dienen dem Schutz gegen den elektrischen Schlag. Blitzschutzanlagen und auch Dachverwahrungen oder Traggestelle von PV-Anlagen können kein fremdes Potential einkoppeln, auch keine Treppengeländer oder Handtuchhalter.

    Eine bei Gebäuden ohne LPS im VDE-Bereich nach DIN VDE 0100-712 und dem Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) mit abweichend mind. 4 bzw. 6 mm² Cu nur empfohlene Funktionserdung, darf nach Tabelle A.1 der deutschen DIN EN IEC 60445 (VDE 0197):2023-02, die der österreichischen ÖVE EN 60445:2023-03 entspricht, nicht in grün-gelb ausgeführt werden, da diese Farbkennung nur für Schutzpotentialausgleich und Schutzerdung zulässig ist.

    Wie man beim ÖVE aus dem gleichen Dokument HD 60364-7-712 sowohl begrifflich wie vom Querschnitt her bei Photovoltaikanlagen ganz andere Regelungen ableiten kann, ist mir schleierhaft und vielleicht der Anlass deiner Irritation.
    Nach VDE-Regelwerken ist in allen Gebäuden mit Stromanschluss schon lange ein früher Hauptpotentialausgleich genannter Schutzpotentialausgleich obligatorisch und seitdem kein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich für Bäder mehr gefordert. Ich vermute, dass das im ÖVE-Bereich ebenso geregelt ist, mangels Zugriff auf aktuelle ÖVE-Normen kann ich es aber nicht belegen.

    Ableitungen von Blitzschutzsystemen und von getrennten Fangeinrichtungen für getrennten Blitzschutz z. B. von Antennen oder PV-Anlagen sind eindeutig Funktionserdungsleiter, die ebenfalls kein fremdes Potential außer dem von Blitzschlägen einkoppeln können. Erdungsleiter von Antennen, die gewöhnlich auf Dachebene "mastnah" in die Gebäude eingeführt werden, sind nach IEC 60728-11 stets mit den Kabelschirmen zu verbinden und dadurch Schutzleiter und in grün-gelb zulässig.
     
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  6. #5 philipp1314, 19.07.2023
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    Warte was? Also das der Potentialausgleich für PV-Anlagen pink ist habe ich noch nie gesehen - müsste er aber ja dann sein oder? bzw. nicht gelb grün

    Und der wo ist dann der unterschied zwischen einem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich und dem Funktionspotentialausgleich in diesem Beispiel:
    Duschwannenerdung - wie du bereits oben genannt hast kann kein fremdes Potential eingekoppelt werden - trotzdem wird genau das Beispiel bei der OVE E 8101 als Beispiel für den zusätzlichen Potentialausgleich geführt. Wäre es dann nicht eine Funktionspotentialerdung?

    Und Blitzschutanlagen können kein fremdes Potential einkoppeln? Wenn das so wäre dann gäbs ja keine Blitzschutzanlagen oder? (:
     
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  7. #6 Dipol, 20.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 20.07.2023
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    Wir spielen verkehrte Welt. Piefke-RFT/BSFK berät Ösi-EFK in ÖNORM. ;)

    Schau halt mal auch in die ÖVE EN 60445 rein und wenn du die als EFK schon nicht selbst hast, wirst du doch hoffentlich einen Kollegen mit Normzugriff kennen. In der Ausgabe der DIN EN IEC 60445 (VDE 0197):2023-02 endet die Übergangsfrist der Vorgängerausgabe von 2018-02 per 2024-08-20 und bis dahin ist neben der neu eingeführten Pflicht für Funktionserdungsleiter mit ROSA (de) bzw. PINK (en) dafür parallel auch noch die Empfehlung nach alter Tabelle A.1 anwendbar, welche noch alle anderen Farbkennungen außer grün-gelb zulässt.

    Warum PINK/ROSA als Empfehlung wie jetzt Pflicht nie für Funktionspotentialausgleichsleiter galt, verstehe ich so wenig wie die Buschfunk-Nachricht aus dem dafür zuständigen DKE-Gremium, dass beantragt ist die Kennungspflicht andersherum festzulegen. :mad:
    Oder!

    Sorry, aber auf den Unterschied zwischen Niederspannung und transienten Direkteinschlägen lasse ich mich nicht auch noch ein.
     
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  8. Dipol

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    Auf die Gefahr hin mehr zu verwirren als aufzuklären, reiche ich noch eine Buschfunk-Info nach, dass es außer diesem Ansinnen, das mittlerweile beim IEC beantragt wurde, von einem andere deutschen DKE-Normengremium beabsichtigt ist die Fabe PINK/ROSA zu streichen und und grün-gelb auch für Funktionszwecke zuzulassen, weil doch ohnehin alles an der MET/Haupterdungsschiene zusammen kommt.

    Ich wage nicht zu prophezeihen, welche Fraktion sich beim IEC durchsetzt. :confused:
     
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  9. ego

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    Hoffentlich die grün/gelbe, den Blödsinn mit dem Rosa sowie den Unterschied in den beiden Potentialausgleichen ist auf der Straße eh niemandem zu vermitteln.
    Als hätten wir keine anderen Probleme!
     
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  10. Dipol

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    Auf der Straße muss das auch kein Laie verstehen, aber von Profis sollte man schon mehr erwarten dürfen.

    PINK (en) bzw. ROSA (de) wurde als Farbkennung gewählt, weil die Farbe langzeitlich wenig verblasst. Dass nach Schutz- und Funktions-Zwecken unterschieden werden soll, kann ich als starkstomtechnisch unterbelichteter RFT mit Eintrag in der IT-Handwerksrolle noch nachvollziehen. Womit ich aber überfordert bin ist, dass für Funktionserdungs- und Funktionspotentialausgleichs-Leiter nicht die gleich Farbe genommen wurde und nachdem das so jahrelang so gültig war die Farbkennung wegen eines Übersetzungsfehlers nunmehr umgedreht werden soll.

    In Elektronet/de wurde am 02.10.2013 eine Praxisfrage nach dem Unterschied von Funltionserdungsleiter und Funktionspotentialausgleichsleiter gestellt, an die ich seit Abo-Kündigung nicht mehr herankomme. Kann jemand die Antwort von Werner Hörmann zitieren?
     
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  11. #10 Kaffeeruler, 04.11.2023
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