Zuteilung Etagenverteiler ?

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  1. #1 spaetlesereiter, 16.09.2018
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    Bin gerade dabei meine Wohnung zu sanieren, dabei auch die alle Elektroverkabelung (Steg) durch neue (NYM) zu ersetzen. Als Zuleitung für die Elektronenverteilung die ich ins gleiche Stockwerk, allerdings ins Treppenhaus setzen möchte habe ich 5 x 16mm2 geplant, obwohl die alte Verteilung im Dachgeschoss nur mit 5x10mm2 angefahren wird. Was meint IHr passt das? Nachträglich kann ich ja die Zuleitung noch im Dachgeschoß ändern.

    Etagenverteiler, soll ins Treppenhaus, dort bietet sich an sie in eine Türaussparung zu setzen, die zugemacht werden soll. Türsturz ist schon vorhanden und ich bräuchte deshalb die Statik nicht beachten. Verteilung wäre dann allerdings außerhalb der Wohnung im Treppenhaus. Ist dies zeitgemäß? Gibt es da eien Vorschrift die dagegenspricht?
     
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  3. #2 JanWichmann, 16.09.2018
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    Erste Frage wäre ob es ein Einfamilienhaus ist oder ein Block mit mehreren Partien?
     
  4. #3 spaetlesereiter, 16.09.2018
    spaetlesereiter

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    Es ist ein 2 Familienhaus aus den 60er Jahren, je Etage ca 100m2 , Leider noch Dacheinspeisung und Zähleranlage im Treppenhaus vor dem Speichereingang
     
  5. #4 spaetlesereiter, 16.09.2018
    spaetlesereiter

    spaetlesereiter Schlitzeklopfer

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    Ich vergaß zu schreiben, das ich keinen Zählerschrank habe sondern, dass die Dacheinspeisung zum Zählerplatz im Dachgeschoß läuft, von da aus will ich abgehen und sämtliche Sicherungen dann in der neuen Unterverteiler (Etagenverteiler) platzieren will. Vorgesichert ist die Wohnung zur Zeit nur mit 35A, das wollte ich so erstmal übernehmen.

    SIehe Bild
     

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  6. #5 JanWichmann, 16.09.2018
    JanWichmann

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    Ich persönlich würde die Unterverteilung in die Wohnung setzen. Sollte es Mal in der Verteilung schmorren ist nicht gleich das Treppenhaus verraucht und als Fluchtweg nicht mehr nutzbar.
    Die Überlegung mit 16qmm ist erstmal nicht verkehrt.
     
    elo22 gefällt das.
  7. #6 spaetlesereiter, 16.09.2018
    spaetlesereiter

    spaetlesereiter Schlitzeklopfer

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    Danke. Eine gute Überlegung, aber auf der Rückseite befindet sich unser Wohnzimmer, die Unterverteilung wäre dann direkt an am Sofa bzw. dahinter, auch nicht so optimal.
     
  8. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Kommt halt auf die Bauordnung des Landes an. In Fluchtwegen sollten eigentlich weder Verteilungen noch Leitungen die dort nicht hin gehören verlegt werden. Ob das bei einem 2 Familienhaus in deinem Land auch schon so ist, weis ich nicht.
     
  9. #8 spaetlesereiter, 17.09.2018
    spaetlesereiter

    spaetlesereiter Schlitzeklopfer

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    Wo könnte ich es nachlesen für Hessen ob ich im Treppenhaus ein Etagenverteiler setzen darf?
     
  10. gert

    gert Freiluftschalter

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    in der HBO ist das soweit ich weiß, nicht geregelt.
    Siehe http://www.rv.hessenrecht.hessen.de...rt=R&paramfromHL=true#docid:169492,1,20161224

    Siehe https://www.lexsoft.de/share/pdf/9d8e26fe-000d-46ed-9902-129de59bc93a.pdf

    Wohnungsverteiler im Treppenhaus ist ungüstig, zumal zum einen von fremden Personen manipulierbar, zum anderen ist der Verteiler vermutlich weiter als notwendig vom "Energieschwerpunkt" = Küche, etc. entfernt.

    Gruß Gert
     
  11. #10 Strippe-HH, 18.09.2018
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    Eine Tür zum Verteiler kann man auch abschließbar machen, das wäre kein Argument.
    Und in einem Zweifamilienhaus kann man einen Verteiler im Treppenhaus montieren, das hatte ich vor vielen Jahren auch schon mal gemacht und da hat es bis heute noch keine Beanstandungen gegeben.
    Und neben diesen Verteiler für die DG-Wohnung sitzt auch die Allgemein-UV zusammen in einem hölzernen Wandgehäuse mit Tür wo schon seit dem Bau des Hauses vor 80 Jahren die Zähler damals gesessen hatten.
     
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