Zweitmeinung zum Blitzschutzkonzept

Diskutiere Zweitmeinung zum Blitzschutzkonzept im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo zusammen, wir planen demnächst einen größeren Umbau an einem Bestandsgebäude und den Bau einer Garage. In diesem Zusammenhang möchten wir...

  1. #1 basstscho, 14.08.2020
    basstscho

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    Hallo zusammen,

    wir planen demnächst einen größeren Umbau an einem Bestandsgebäude und den Bau einer Garage. In diesem Zusammenhang möchten wir auch einen externen Blitzschutz realisieren (auf dem Dach) und haben hierzu eine Fachfirma beauftragt. Das erarbeitete Konzept würde ich gerne nochmals Erörtern, da ich es mit meinem begrenzten Sachverstand zum Thema Blitzschutz nur bedingt bewerten kann und es mir an einigen Stellen nicht ganz schlüssig vorkommt.
    - Um das Bestandsgebäude wird ein Ringerder gezogen (wird sowieso ringsum aufgebaggert) und zum Potentialausgleich ebenfalls in den Keller zum HV gezogen
    - Die neu zu errichtende Garage erhält einen Fundamenterder und ist mit 5x16 mm² mit dem HV verbunden
    - Es gibt noch zwei weitere Gebäude auf dem Nachbargrundstück (gehören zur Familie), die recht neu sind und ebenfalls einen Fundamenterder haben

    Das Konzept sieht nun vor, dass alle Erder der vier Gebäude miteinander verbunden werden sollen, um eine möglichst große Fläche zur Ableitung zu haben. Dies soll über 10mm starken V4A Runddraht im Ring erfolgen. Technisch werden sowieso überall Gräben gezogen und Leerrohre verlegt. Da soll dann einfach noch der V4A erdfühlig mit reingelegt werden. Hierbei treten für mich drei Fragen auf:
    - Macht die Vergrößerung der verbundenen Gebäude wirklich Sinn?
    - Darf ich parallel zur Stromleitung der Garage einen Erder legen? Ich habe dazu viel im Internet gelesen. Meist geht es aber um einen PA, der irgendwo in einem Leerrohr zum SAT-Kabel mitgeführt wird. Meine Befürchtung ist, dass ich ggf. einen hohen Strom in die 5x16 mm² zur Garage induziere.
    - Ebenso ist aus meiner Sicht das Thema Potentialverschleppung vorhanden: Die beiden anderen Gebäude auf dem Nachbargrundstück haben eine eigene Zuleitung und folglich eine eigene Verbindung des PEN zum Fundamenterder - diese würden ja alle über den großen Erder-Ring kurzgeschlossen.

    Danke für eure zweite Einschätzung zum Konzept,
    Johannes
     
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  3. #2 Elektro, 14.08.2020
    Zuletzt bearbeitet: 14.08.2020
    Elektro

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    Hallo,
    ich kenne Beispiele, da wird bei einem Reihenhaus für jedes Haus ein eigener Erder eingebaut der nicht mit den weiteren Häusern verbunden wird.
    https://www.elektro-plus.com/download-item.php?did=151 PDF Seite 8
    Wenn das schon beim Reihenhaus getrennt wird, sollte das bei einem Haus mit eigenem Anschluss und Zähler genau so sein.
     
  4. #3 Dipol, 15.08.2020
    Zuletzt bearbeitet: 15.08.2020
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    Für die Erder von Neubauten ist die DIN 18014:2014-03 maßgeblich und für Blitzschutzsysteme die Reihe IEC 62305. In beiden Regelwerken gibt es keine Bestimmung die eine Trennung der Erdungsanlagen fordert, fachlich ist ohnehin das Gegenteil besser.

    Primär sind die Maschenweiten von max. 20 m x 20 m für Fundament- und Ringerder sowie Funktionspotenzialausgleichsleiter einzuhalten. Mit Blitzschutzsystem ist für Ringerder eine kleinere Maschenweite von 10 m x 10 m gefordert. Bei nachträglichen Ringerderverlegungen mit normkonformen 1 m Wandabstand sind die Maschenweiten nur bis Gebäudelängen von max. 18 m ohne und 8 m mit LPS möglich, was zusätzliche Tiefenerder an jeder Ableitung erfordern kann.

    Bei Reihenhäusern, die auf abgetrennten Grundstücken erstellt werden, ist es sinnvoll die Erdungsanlagen so auszführen, dass sie auch bei einem zukunftsfernen Abriss eines Reihenhauses die Funktion behalten. Wenn die max. zulässigen Maschenweiten eingehalten werden ist es - auch bei unterschiedlichen Eigentümern - normativ zulässig Ringerder um mehrere Gebäude zu verlegen. Oft werden auch schalltechnisch ungünstig durchgehende Bodenplatten erstellt, womit dann eine Verbindung möglich ist, sofern in bewehrten Fundamenten normkonforme FPAL verlegt wurden.

    Bereits bei gemeinschaftlichen Dachantennen sind bei mit Dehnfugen getrennten Erdungsanlagen Verbindungen nach Klasse H = 100 kA idealerweise über Erdungsfestpunkte oder nachträglich mit mind. 16 mm² Cu und HES für Blitzschutzpotenzialausgleich mit Zugklemmen herzustellen.

    FAZIT: Alle Erder einer Hauseinheit sind obligatorisch miteinander und dem (Blitz-)Schutzpotenzialausgleich zu verbinden. Aber auch Verbindungen der Erdungsanlagen von Gebäuden mit getrennten Stromversorgungsanschlüssen sind mit wie auch ohne Blitzschutzsysteme vorteilhaft.
     
  5. Dipol

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    Hallo Johannes, jetzt noch zu deinem Startbeitrag!
    Eindeutig JA!

    Eindeutig NEIN!

    Das weil du formal nach NAV § 13 keine konzessionierte EFK bist. ;)
    Im Blitzschutz gibt es zwei gegensätzliche Schutzprinzipien. Ausreichende Trennung und wo die nicht möglich ist möglichst enge Vermaschung.

    Die Verlegung eines 10 mm NIRO-Drahtes als kombinierter Erdungs- und PA-Leiter, sollte zur Vermeidung induktiver Blitzstromeinkopplungen möglichst eng mit dem Energiekabel erfolgen. Siehe hierzu auch die entsprechende Bestimmung der DIN VDE 0100-712, wonach aus dem gleichen Grund auch PA-Leiter mit den DC-Leitungen von PV-Anlagen möglichst abstandslos verlegt werden müssen.
     
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  6. #5 Elektro, 15.08.2020
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    Danke Dipol für die Richtigstellung
     
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  7. #6 basstscho, 17.08.2020
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    Hallo Dipol, vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung, die die grundsätzliche Richtigkeit des Konzepts bestätigt!
    Eine Rückfrage hätte ich noch zur Maschenweite: Im Bereich des Ring-/Fundamenterders ist das klar. Gilt dies aber auch für die Verbindung zu den anderen Gebäuden oder reicht hier ein einfache Verbindungsleitung aus 10mm NIRO? Bei mir sind die Abstände zu den Gebäuden ca. 40 m (wobei hier alle Gebäude im Ring angeschlossen werden).
     
  8. Dipol

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    Für die Verbindung getrennter Erdungsanlagen reicht 10 mm Ringerderdraht oder Bandstahl, vorzugsweise aus NIRO, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), auch falls St/tZn noch zugelassen sein sollte.
     
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